Grillen, laute Musik, Laubbläser-Geräusche und Rasenmäher-Knattern – speziell die Sommerzeit birgt Konfliktpotenzial für die Nachbarschaft. (Symbolfoto) Foto: dpa

Speziell die Sommerzeit birgt Konfliktpotenzial. Ein Gespräch kann oft helfen.

Oberndorf - Der eine will im heimischen Garten die Beine hochlegen und die Ruhe genießen, der andere nutzt die freie Zeit, um den Rasenmäher anzuwerfen – und schon kann Ärger in der sommerlichen Nachbarschafts-Luft liegen.

Grillen, laute Musik, Laubbläser-Geräusche und Rasenmäher-Knattern – speziell die Sommerzeit birgt Konfliktpotenzial für die Nachbarschaft. Die Beschwerden über Lärmbelästigungen halten sich in Oberndorf aber in Grenzen, erläutert Josef Geray, Leiter des städtischen Ordnungsamtes auf Anfrage.

Am meisten ärgern sich die Oberndorfer demnach über den Einsatz von Rasenmähern. "Da haben wir relativ viele Beschwerden und Anfragen." Welche Maschinen und Geräte zu welcher Tageszeit genutzt werden dürfen, regelt die 32. Bundes-Immissionsverordnung (32. BImSchV). Die Nutzung von lärmverursachenden Geräten und Maschinen ist demnach an Werktagen von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten. Diese Verordnung widerspricht der weit verbreiteten Meinung, es gebe noch eine gesetzlich definierte Mittagsruhe.

Für einzelne Geräte gibt es strengere Regelungen. Beispiel: Laubsauger oder Freischneider. Diese dürfen lediglich zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Ausnahme: Tragen die Geräte die Zertifizierung "Blauer Engel" (EU-Label), dürfen sie auch länger eingeschaltet bleiben. Im Paragraf fünf der Oberndorfer Polizeiverordnung ist geregelt, dass "Haus- und Gartenarbeiten", die zu "erheblichen Belästigungen" anderer führen können, von 12 bis 14 Uhr nicht ausgeführt werden dürfen. Hier gibt es also durchaus noch die Mittagspausen-Regelung.

Im Wörtchen "erheblich" liegt oft der Hund begraben. Will ein Beschwerdeführer dies nämlich belegen, werde es oft problematisch, so Geray. Teilweise müssen dafür ein Lärmprotokoll oder detaillierte Messwerte vorgelegt werden.

Ein Blick in die Polizeiverordnung der Stadt (diese findet sich im Internet unter www.oberndorf.de) kann sich durchaus lohnen, wenn man sich durch Lärm oder dem Verhalten von Mitmenschen belästigt fühlt. Sie regelt beispielsweise auch die Benutzung von Instrumenten oder elektrischen Musikgeräten, den Lärm durch Tiere und führt auf, bei was es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Diese können mit Geldbußen zwischen fünf und 1000 Euro geahndet werden.

Damit es so weit erst gar nicht kommt, rät Josef Geray dazu, das persönliche Gespräch zu suchen. "Das bringt oft viel mehr, als gleich das Ordnungsamt oder die Polizei einzuschalten", so seine Erfahrung. "Manchmal ist es dem Lärmverursacher gar nicht bewusst, dass er seine Mitmenschen stört."