Die Vorsitzende der Freien Wählervereinigung, Claudia Altenburger, bedankte sich beim Referenten Lothar Kopf. Foto: Wolf Foto: Schwarzwälder-Bote

Freie Wähler: Lothar Kopf referiert zum komplexen Thema / Umstellung von Kameralistik auf die Doppik im Mittelpunkt

Oberndorf. Wenn ein ausgewiesener Experte wie Lothar Kopf in einer rasanten, knapp anderthalbstündigen "Tour de Force" einen so komplexen Themenbereich wie den kommunalen Haushalt durchleuchtet, dann können die Zuhörer danach besser nachvollziehen, vor welch schwieriger Aufgabe Verwaltung und Gemeinderat bei der jährlichen Haushaltsaufstellung stehen. Es ist jedes Mal ein Balanceakt, die vorgegebenen Pflichtaufgaben, notwendige sowie wünschenswerte Investitionen mit den finanziellen Möglichkeiten einer Kommune unter einen Hut zu bringen.

Kopf stellte zunächst seinen Aufgabenbereich als Erster Beigeordneter innerhalb der Stadtverwaltung vor. So obliegen ihm schwerpunktmäßig die Wirtschaftsförderung sowie der Bereich Finanzen. Zum Haushaltsplan 2017 verriet Kopf nur, dass der Etat rund 50 Millionen Euro umfasse, davon 40 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt und zehn Millionen Euro im investiven Bereich, dem Vermögenshaushalt. Er ging auf die rechtlichen Grundlagen der im Grundgesetz verankerten kommunalen Selbstverwaltung ein und wies auf den Unterschied zwischen weisungsgebundenen sowie freiwilligen Aufgaben für die Kommunen hin.

Pflichtaufgaben stehen freiwilligen gegenüber

Das Passwesen, die Feuerwehr, Kindergärten, der Bau und die Unterhaltung von Schulgebäuden seien beispielsweise Pflichtaufgaben. Freiwillige Aufgaben seien unter anderem die Unterhaltung des Freibads sowie von Museen und die Unterstützung von Vereinen. Kopf stellte klar, dass diese unterschiedliche Aufgabenstellung das in der Regel bei den Haushaltsberatungen notwendige "Streichkonzert" bestimme: Zuerst müssten die Weisungs- und Pflichtaufgaben einer Kommune finanziell abgesichert werden, bevor die freiwilligen Aufgaben, je nachdem, wie viel Geld übrig bleibe, mit entsprechenden Beträgen eingestellt werden könnten.

Die wichtigsten Einnahmen im Haushalt der Gemeinde sind die Gewerbesteuer, in Oberndorf rund zehn Millionen Euro, der Anteil an der Einkommenssteuer (etwa sieben Millionen Euro) und der Umsatzsteuer, die Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, Gebühren, beispielsweise für Wasser und Abwasser sowie Beiträge.

Mit Blick auf den Einkommenssteueranteil wies Kopf darauf hin, wie wichtig es sei, dass in einer Kommune viele starke Einkommenssteuerzahler leben. Die Stadt Oberndorf verfüge darüber hinaus über privatrechtliche Einnahmen beispielsweise aus dem Wald, aus Wohnungsvermietung (OWO) und aus Konzessionsabgaben. Ziel müsse sein, dass im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben überstiegen, um eine Zuführungsrate zu erwirtschaften, die dem Vermögenshaushalt zufließe. "Diese Zuführungsrate sollte höher sein als die Kredittilgungen. Nur dann bleibt eine Nettoinvestitionsrate übrig, welche die Gemeinde für die Finanzierung von Investitionen verwenden kann", erklärt Kopf.

Er skizzierte die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs. "Dieser dient dazu, einen Ausgleich zwischen reichen und armen Gemeinden zu schaffen. Das Land erhält entsprechend der Steuerkraft von den Gemeinden Geld, das es wieder verteilt. Die reichen Gemeinden müssen höhere Umlagen bezahlen, die armen Gemeinden bekommen höhere Schlüsselzuweisungen."

Von einem Euro bleiben 20 Cent

Kopf zeigte auf, dass die entsprechenden Umlagen und Abgaben die Gewerbesteuereinnahmen zum großen Teil auffressen würden. "Von einem Euro Gewerbesteuer bleiben gerade mal 20 Cent übrig". Oberndorf habe in den vergangenen Jahren sehr gute Rechnungsergebnisse mit Zuführungsraten zwischen einer und drei Millionen Euro gehabt, so dass trotz immenser Investitionen die Schulden von rund 15 Millionen Euro auf zwei bis drei Millionen Euro abgebaut worden seien.

Kurz ging Kopf auch auf die Umstellung der Haushaltsrechnung zum 1. Januar 2018 von der Kameralistik auf die Doppik ein. "Bisher hatten wir eine reine Einnahme-Kostenrechnung. Jetzt muss das gesamte Vermögen der Stadt berechnet und jährlich abgeschrieben werden." Durch die Doppik solle erreicht werden, dass die Gemeinden im gleichen Zug, wie ihr Vermögen durch die Abschreibung abnehme, dieses durch Neuinvestitionen wieder aufstocke. Beifall und eine lebendige Diskussion bewiesen, dass Lothar Kopf mit seinen kurzweiligen Ausführungen zu einer solch komplexen Materie wie den Haushalt das Interesse der Zuhörer geweckt hatte.