Fertig, aber noch nicht passierbar: die neue Bärabrücke am Nusplinger Friedhof. Das Geländer fehlt, soll aber in den nächsten beiden Wochen montiert werden. Foto: Weiger Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Brücke über Bära ist fertig / Noch ohne Geländer / Steuerfragen

Nusplingen. Fortschritte an den Nusplinger Baustellen: Die Schalung der Bärabrücke am Friedhof ist fertig, und im Ortskern läuft der Verkehr wieder zweispurig. Die Ampel zwischen Sparkasse und Tankstelle ist abgebaut – sehr zur Freude der Nusplinger, die durch die halbseitige Sperrung für die Fahrt durch den Ort etwas mehr Geduld aufbringen mussten als sonst. Über die Sommerferien waren die Arbeiten am Überbau des Tellenbachdurchlasses etwas ins Stocken geraten.

Im Prinzip fertig ist die Brücke am Friedhof, die Schalungsarbeiten wurden zügig abgeschlossen. Offiziell freigegeben ist das Bauwerk allerdings noch nicht, denn es fehlt an beiden Seiten ein sicherndes Geländer. Dieses kostet rund 7600 Euro; eine Fachfirma wird es in den nächsten zwei Wochen anbringen. Diese Arbeiten haben die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung vergeben.

Einstimmig erlassen hat das Gremium zudem eine neue Polizeiverordnung. Die bisherige war bereits 2013 außer Kraft getreten – sozusagen altershalber nach 20 Jahren. Somit wurde eine neue Verordnung erforderlich, die wesentlich "schlanker" ist als das einstige Exemplar. "Nach heutigem Kenntnisstand sind die Polizeivorordnungen in den vergangenen Dekaden überfrachtet worden", erläuterte Bürgermeister Jörg Alisch in der Sitzung. Viele Inhalte früherer Zeiten würden mittlerweile in Spezialgesetzen und Erlassen geregelt oder komplett anders bewertet. Als Beispiel nannte er das Verhalten auf Sport-, Spiel- und Bolzplätzen: Fröhliche Kinder würden heute nicht mehr pauschal als "Lärmmacher" abgetan.

Mit der Änderung des Umsatzsteuerrechts, das der Europäische Gerichtshof seit rund zehn Jahren zu harmonisieren gedenkt, hat sich das Gremium ebenfalls beschäftigt. Die Gemeinde Nusplingen, so führte Kämmerer Hans Hager aus, sei für ihre Eigenbetriebe, die Wasserversorgung und den Komplex Blockheizkraftwerk, Mehrzweckhalle und Hallenbad, sowie die Jagdpacht umsatzsteuerpflichtig.