Kommunales: Rat stimmt Umnutzung in Rottweiler Straße 3 nach Diskussion zu

Niedereschach (alb). Bei vier Gegenstimmen aus den Reihen der CDU und drei Enthaltungen wurde in der Gemeinderatssitzung dem Antrag auf Umnutzung eines Verkaufsraumes in eine Schankwirtschaft in der Rottweiler Straße 3 mehrheitlich die Zustimmung erteilt.

Nach den Vorschriften eines für den dortigen Bereich bestehenden Bebauungsplans seien seit dem Jahr 2004 keine weiteren Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig, weshalb eine Befreiung durch den Gemeinderat erforderlich sei, so erläuterte Hauptamtsleiter Jürgen Lauer den Sachverhalt.

Gemeinderätin Manuela Fauler sprach sich gegen die Genehmigung vor allem mit Blick auf besagte Verordnung aus dem Jahr 2004 aus. Diese habe der Gemeinderat aufgrund möglicher zusätzliche Lärmbelästigungen für das "Betreute Wohnen" und den Eschachpark, der damals entstanden sei, erlassen. Fauler betonte, dass die Verordnung nichts damit zu tun habe, dass man bestehende Gaststätten schützen oder bevorzugen wolle, einzig und alleine aus dem Grund zusätzlicher Lärmbelästigung für das Betreute Wohnen sei die Satzung erlassen worden.

Anders sah dies Gemeinderat Rüdiger Krachenfels: Bestehende Gaststätten durch Verordnung vor unliebsamer Konkurrenz schützen zu wollen, dem könne er absolut nicht folgen. "Ein Überbleibsel aus dem 18. Jahrhundert", meinte er und wunderte sich, wie man so etwas überhaupt beschließen konnte. Deshalb wolle er den Antrag stellen, dass dieser Passus in der Bebauungsplansatzung geändert oder überhaupt "vom Markt" genommen werde. Im Sinne von Gewerbefreiheit sei so etwas überhaupt nicht tragbar.

Auch Michael Asal fand es nicht mehr zeitgemäß, was 2004 einst beschlossen worden war. Was die Bestandserhaltung bereits existierender Schankwirtschaften betreffe, so sei der "Postkarle" wie auch das "Navy-Pub" inzwischen geschlossen.

Auch vor dem Hintergrund, dass in Niedereschach versucht werde, im Ort Existenzgründern unter die Arme zu greifen, könne es nicht sein, dass neue Existenzgründung verhindert würden. Holger Tranzer versuchte letztendlich die Wogen zu glätten mit dem Hinweis, dass es bei der Verordnung wohl darum gegangen sei, die beiden bestehenden Gaststätten nicht einzuschränken, da sie zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden hätten, jedoch aus Lärmschutzgründen keine weiteren zuzulassen. Ein Sachverhalt, den auch Hauptamtsleiter Jürgen Lauer so interpretierte.

Auf die Frage von Jörg Freund, was denn eigentlich in dieser Schankwirtschaft geplant sei, herrschte eine Weile betretenes Schweigen in den Reihen der Verwaltung. Erst auf seine weitere Frage, ob es vorgegebene Öffnungszeiten gebe, verwies Jürgen Lauer auf die Konzession, die mit dem Baurecht nichts zu tun habe. Darin sei vorgesehen, eine Schankwirtschaft zu betreiben, die für 30 Personen Platz bieten soll. Dazu wöchentlich bis zu zwei Tanzveranstaltungen von 20 bis 24 Uhr, bei der jedoch keine Live-Musik spielen werde.