Martin Scheuer referiert beim HGI

Niedereschach (alb). Was sind denn die genauen Voraussetzungen für die volle Rente mit 63 Jahren? Diese Frage bewegt derzeit viele Bürger, denn seit dem 1. Juli gelten zum Teil ganz neue Regeln für den Renteneintritt.

Grund genug für den HGI Niederschach, einen Vortragsabend mit Rentenberater Martin Scheuer aus Villingen-Schwenningen zu veranstalten. "Die aktuelle Diskussion um die Rente mit 63 und die jüngsten Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung spiegeln einmal mehr den Zwiespalt in unserer Gesellschaft wider", berichtete HGI-Vorsitzender Thomas Reichert in seiner Begrüßung.

"Rente ist nicht gleich Rente", eröffnete Martin Scheuer sein Referat. Der Fachmann klärte zunächst über die unterschiedlichen Arten von Renten auf. Beispielsweise habe sich bei der Altersrente für Schwerbehinderte nichts geändert. Gravierende Änderungen gebe es jedoch für die Berufstätigen, die in die Kategorie "besonders langjährig Versicherte" fallen. Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt habe, könne seit dem 1. Juli bereits ab dem Alter von 63 Jahren (statt 65 Jahren) in Rente gehen und die volle Rentensumme bekommen. "Tatsächlich muss man sich jedoch den Einzelfall immer genauer anschauen", meinte der Rentenberater. Die Grenze von 63 Jahren gelte nur für Personen der Jahrgänge bis 1952. Wer 1953 und später geboren wurde, für den steige die Grenze zum Renteneintrittsalter bereits schnell wieder an. Probleme könnten auftreten, wenn man in den letzten zwei Jahren vor dem Renteneintritt aus eigenem Verschulden arbeitslos war. "Es gibt viele Grenzfälle, bei denen unsicher ist, ob die 45 Versicherungsjahre erreicht werden", sagte Scheuer.