Bekommen künftig mehr Geld für Personal und Brandsicherheitswache: die Feuerwehr von Niedereschach. Foto: Bantle Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Neue Satzung tritt im Juli in Kraft

Niedereschach (alb). Einstimmig beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Neufassung der Satzung für Feuerwehrkostenersatz, nachdem die bisher bestehende Satzung aus dem Jahr 1990 wegen etlicher Veränderungen der Rechtslage angepasst und geändert werden musste.

Dies betreffe vor allem das Feuerwehrgesetz, die Kalkulation der Kosten und den Kostenersatz bei Überlandhilfeleistungen, erläuterte Markus Schunk vom Rechnungsamt den Sachverhalt. Weitere Änderungen hätten sich auch bei den Fahrzeugen, Gerätschaften und Entschädigungssätzen für die Feuerwehrmänner ergeben.

Somit gelten nach einer Mustersatzung des Gemeindetages jetzt auch einheitliche Vorgaben für die Kostenkalkulation. Demnach betragen die Personalkosten für Feuerwehrangehörige und Brandsicherheitswache nach der neuen Regelung 14 Euro pro Person und Stunde, gegenüber bisher 12,70 Euro. Die Stundensätze für sämtliche genormten Feuerwehrfahrzeuge und sonstigen Gerätschaften seien vom Land vorgegeben und gelten unverändert auch für die Gemeinde.

Nach den Detailfragen folgt der einstimmige Beschluss

Die neue Satzung soll zum 1. Juli in Kraft treten. Im Vorfeld der Beratung wurde allen Ratsmitgliedern von der Verwaltung die komplette Fassung der neuen Satzung zugestellt, so dass nach Beantwortung einiger Detailfragen, der einstimmig Beschluss reine Formsache war.