Alfons Flaig wird im kalten Glasbach "gewässert". Foto: Schwarzwälder-Bote

Fasnet: Premiere in Geschichte des "Hochwohllöblichen Fischbacher Narrengerichts" / Viele Anklagepunkte

Beim Narrengericht in Fischbach kam es in diesem Jahr zu einem Skandal. Und einer der Verurteilten war so uneinsichtig, dass er sich gleich "wässern" ließ.

Niedereschach-Fischbach. Skandal beim 35. Fischbacher Narrengericht. Zum einen musste sich Fischbachs Zunftmeister Christoph Droxner schwere Vorwürfe von Chefankläger Edgar Schlenker anhören. Das führte letztlich erstmals in der 35-jährigen Historie des "Hochwohllöblichen Fischbacher Narrengerichts" dazu, dass ein amtierender Zunftmeister "verurteilt" wurde.

Zum anderen war mit Alfons Müller einer der fünf Angeklagten derart "uneinsichtig", dass er sich lieber im dem doch rechten kalten Glasbach, im Einmündungsbereich zum Fischbach, "wässern" ließ, als sich länger die aus seiner Sicht zu 90 Prozent "völlig aus der Luft gegriffenen" Anschuldigen des Chefanklägers auszuhören. Da nicht alles "erstunken und erlogen" war, mischte Müller am Ende einige Eimer "Altbadischen" unter das Narrenvolk.

Letztlich kam wieder alles, wie es kommen musste: alle Angeklagten wurden wegen zum Teil "hanebüchenen Verfehlungen" sowie "allerfötzigem Getue und Gehabe" gnadenlos verurteilt, obwohl der Verteidiger, Doktor Herbert Martini, wirklich alles versuchte, um für die teilweise bislang völlig unbescholtenen Angeklagten ein Verurteilung abzuwenden.

Doch das Wort "Freispruch" ist Richter Doktor Klaus Hartmann wohl fremd. Mit bereits vorgefertigten Reimen, was rechtlich sicher bedenklich ist, begründete er seine Schuldsprüche. Da halfen den bedauernswerten Angeklagten Daniel Lipp, Mike Meister, Dominik Klein, Alfons Müller und Zunftmeister Christoph Droxner weder die verteidigenden Worte von Doktor Martini noch die eigenen Unschuldsbeteuerungen und Erklärungsversuche.

Lipp wurde vorgeworfen, bei der Einfahrt in die eigene Garage das Auto seiner Franziska beschädigt und auch noch Fahrerflucht begangen zu haben. Zudem sei er nicht in der Lage, mit einem Meterstab umzugehen, wie sich im Vorfeld der "Gugg am Bach" durch die Bestellung von Kabelrollen, die dann wegen zu kleiner Türen in der Bodenackerhalle, nicht wie geplant in der Halle als Stehtische verwendet werden konnten. Die Einlassungen von Lipp, wonach er gar nicht verurteilt werden dürfte, weil er die Vorladung nach den Vorgaben des badisch-närrischen Gerichts nicht fristgemäß und auch nicht persönlich erhalten habe, wischte der Richter als Furz" vom Tisch.

Ähnlich ging es Mike Meister, der am Flughafen in Stuttgart wegen eines in seinem Reisekoffer verpackten PC- Teils einen Bomben- und Terroralarm ausgelöst habe. Ihn wollte der Chefankläger doch glatt in die frei gewordene Zelle von Uli Hoeneß stecken lassen.

Daniel Klein, der vor lauter Angst, dass ihm bei einer Mountain-Bike-Tour mit AH-Kollegen vor dem Übernachtungshotel sein teures Mountainbike gestohlen werden könnte, dieses deshalb mit auf sein Zimmer nahm und sich damit sogar "zudeckte", wurde ebenfalls verurteilt. Zudem habe er durch unachtsame Ascheentsorgung eine Hecke in Brand gesteckt und für einen nächtlichen Großalarm und Feuerwehreinsatz gesorgt habe. Außerdem soll er so "spitz" auf seine Frau Teresa gewesen sei, dass er die Schlafzimmertür einrannte und sich dabei schwer verletzte. Er tauschte die "Weinstrafe" gegen die Verteilung von 50 Berlinern an das Narrenvolk um.

Turbulente Szenen bei Alfons Müllers Anklage

Turbulent ging es zu bei der Aburteilung von Alfons Müller, der sowohl den Richter als auch den Chefankläger hart, aber letztlich erfolglos anging. So soll Müller auf alten Fotos seine eigene Hochzeit nicht mehr erkannt haben und auch nicht mehr gewusst haben, in welcher Fischbacher Kirche er einst seine geliebte Frau Margit geheiratet hat. Auch soll er, um einen im Sonderangebot günstig erworbenen, aber viel zu großen Kühlschrank in die Wohnung bringen zu können, komplette Treppengeländer "abgeflext" und später wieder alles zusammengeschweißt haben. Im Türkei-Urlaub soll er dort gekaufte Uhren geschmuggelt und im Koffer so gut versteckt haben, dass er sie daheim selber nicht mehr fand. Deshalb wähnte er sie noch im Hotel-Tresor, bis die Uhren beim Kofferpacken ein Jahr später zwischen den Badeschlappen wieder auftauchten.

Zum Schluss war es dann Zunftmeister Christof Droxner, der als "Chef des Ganzen" für alles büßen musste, was seine Narren und seinen Schriftführerin Patricia Boner "verbockt" hatten. So haben die Narren doch tatsächlich dem Fischbacher Malermeister Christoph Feyer zum 80. Geburtstag gratuliert. Pech nur, dass Feyer bereits seinen 85 Geburtstag feierte.

Im Gemeindeblatt 2016 luden die Narren zur Teilnahme am Fischbacher Talentwettbewerb 2015 ein. Hier hinkten die Narren der Zeit hinterher. Dass der 42-jährige Droxner bei einer Narrenveranstaltung im Vorfeld des 44-jährigen Bestehens der Narrenzunft davon sprach, dass er sich noch gut an die Gründerjahre der Zunft erinnern könne – obwohl er damals noch gar nicht auf der Welt war. Das erstaunte nicht nur den Chefankläger, sondern auch das närrische Publikum fragte sich ungläubig, wie das wohl möglich gewesen sein soll. "Hast Du schon zwei Jahre vor deiner Geburt Fastnacht gemacht?", fragte der Chefankläger den Zunftmeister schmunzelnd.

Nicht verzeihen konnte der Chefankläger Edgar Schlenker, der diesen Job nebenberuflich schon 35 Jahre lang bekleidet, dem Narrenchef den im Vorfeld überall publizierten Hinweis auf das 34. Fischbacher Narrengericht am 23. Februar 2017 – doch gestern war es bereits die 35. Auflage.