Antrag wird beim Justizministerium gestellt

Von Albert Bantle

Niedereschach. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, beim Justizministerium mit Aufhebung des Grundbuchamts einen Antrag auf Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus einzubringen.

Ratsschreiber Jürgen Lauer ging dabei darauf ein, dass es sich um eine unendliche Geschichte handle, die seit 1995 andauere. Im Grunde handle es sich um eine Notariats- und eine Grundbuchreform. Dabei werden die Notare bis Ende des Jahres 2017 in die Freiberuflichkeit entlassen. Bei den Grundbuchämtern handle es sich um eine Zentralisierung, an deren Ende bis Dezember 2017 künftig in ganz Baden-Württemberg nur noch 13 Grundbuchämter vorhanden sein werden. Bei der Grundbucheinsichtsstelle, die auch in Niedereschach geplant sei, handle es sich um eine sehr abgeschwächte Form des bisherigen Grundbuchamtes. Irgendwann, so Lauer, sollen sämtliche Grundbuchunterlagen digitalisiert werden. Für Lauer ist klar, dass der Bürger, wenn er künftig eine Grundbuchauskunft möchte, immer mehr darauf angewiesen sein wird, einen Rechtsanwalt oder Notar einzubinden. Auf Nachfrage von Gemeinderat Edgar Lamparter, ob künftig Notariatsverträge nur noch im Notariat und nicht mehr wie bisher auch möglich, im Rathaus in Niedereschach beurkundet werden können, erklärte Lauer, dass dies bereits jetzt der Fall sei. Die bisherige Notarin sei nach Mannheim versetzt worden. Eigentlich warte die Gemeinde Monat für Monat auf einen Nachfolger, nun hoffe man auf den 1. Januar 2015. Nach Auflösung des Amtes müsse der Bürger, wenn er dann Einsicht in die Grundbücher möchte, zum Grundbuchamt nach Villingen-Schwenningen. Was die Niedereschacher Akten betrifft, so werden diese im Mai wohl verpackt und kommen nach Kornwestheim. Auf Nachfrage von Gemeinderat Holger Tranzer, ob ein Ratsschreiber mehr Rechte bei der Einsicht der Grundbücher habe, als "normale Angestellte" erklärte Lauer, dass dem nicht so sei. Allerdings sei es durchaus möglich, dass der Ratsschreiber im Detail weitergehende und fundiertere Auskünfte geben kann. Peter Engesser fragte nach, ob es bezüglich der Zentralisierung der Grundbuchämter aus anderen Bundesländern, bereits Erfahrungswerte gebe. Lauer berichtete, dass es in anderen Bundesländern jeweils ein anderes Grundbuch- und Notariatssystem gebe und somit Vergleiche schwierig seien.