Die Rückansicht des Feuerwehrgerätehauses in Dauchingen. An der östlichen Seite, im Bild rechts, wird eine Außentreppe aus Stahl als zweiter Fluchtweg angebracht. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder-Bote

Arbeiten beginnen im Oktober / Stahlträger im Bauhof müssen saniert werden / Diebstahlserie aufgeklärt

Dauchingen (spr). Das interkommunale Gewerbegebiet DVS hat die Genehmigung durch das Regierungspräsidium erhalten. Dies gab die Verwaltung während der jüngsten Sitzung am Montag bekannt. Das Regierungspräsidium Freiburg habe die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Dauchingen und der Stadt Villingen-Schwenningen akzeptiert.

Die Diebstahlserie Ende Juli 2015 konnte aufgeklärt werden. In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Tuttlingen wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die Ermittlungen zur Diebstahlserie in der Region erfolgreich war. Es wurden zwei Männer festgenommen, die auch für die drei Firmeneinbrüche im Juni 2015 in Dauchingen verantwortlich sind und diese auch gestanden haben. Gegen die beiden Männer wurde Haftbefehl erlassen. Die geschädigten Dauchinger Firmeninhaber wurden vom Polizeirevier Schwenningen verständigt.

Für Mitte Oktober ist der Baustart der Brandschutzmaßnahmen für den Florianssaal mit den Erdarbeiten geplant, wurde weiterhin informiert. Die Metallbauarbeiten sollen Mitte November beginnen, alle Arbeiten sollen Ende November/Anfang Dezember abgeschlossen sein.

Als ärgerlich, aber alternativlos, wurde die Sanierung der Stahlträger im Bereich Unterstellhalle/Waschhalle des Bauhofs bezeichnet. Im Bereich, in dem die Fahrzeuge gewaschen werden, rosten die Stahlträger. Diese müssen deshalb behandelt und mit einer speziellen Deckschicht angestrichen werden. Für die Stahlträger hätten beim damaligen Bau Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen, was aber nicht der Fall war. Nun wird eine örtliche Firma diese Arbeiten für 1565 Euro ausführen.

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass das Grundbuchamt derzeit von zwei befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen für die noch nicht vollzogenen Grundbuchvollzüge bis zur Abgabe des Grundbuches am 14. November 2015 unterstützt wird.