Die Mühlenklause steht unter Denkmalschutz und wird daher nicht für den Bau von 4 Einfamilienhäusern abgerissen. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder-Bote

Kappel hat trotzdem einen neuen Zankapfel: einen künftigen Steinmetzbetrieb

Von Stefan Preuß

Niedereschach-Kappel. Emotional ging es bei der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates zu. Zwar ist der Abriss der Mühlenklause in Kappel und der Bau von mehreren Einfamilienhäusern wohl vom Tisch, für Proteste sorgte aber eine andere Entscheidung des Baurechtsamtes des Landkreises. Auch das Landratsamt habe die Bauvoranfrage für vier freistehende Einfamilienhäuser im Mühlenweg in Kappel jetzt abgelehnt, gab Bürgermeister Martin Ragg bekannt. Nachdem bereits der Gemeinderat, einem einstimmigen Beschluss des zuvor eingeschalteten Ortschaftsrates in Kappel folgend, eine beantragte Bebauungsplanänderung im Mühlenweg abgelehnt habe, sei die Sache jetzt wohl endgültig vom Tisch.

Dies umso mehr, als Ortsvorsteher Werner Reich ergänzend darauf verwies, dass das historische Gebäude der Mühlenklause, das dem Bauvorhaben hätte weichen müssen, unter Denkmalschutz stehe. Verwirrung diesbezüglich sei wohl aufgekommen, weil der Antragsteller zu besagtem Bauvorhaben in seinem Antrag behauptet habe, er habe in dieser Sache mit dem Landratsamt gesprochen, und dieses hätte mitgeteilt, dass die Mühlenklause nicht unter Denkmalschutz stehe. Aber das sei jetzt definitiv geklärt: "Das Landratsamt teilt mit, dass die Gaststätte Mühlenklause ein Kulturdenkmal nach §2 Denkmalschutzgesetz ist", so zitierte Werner Reich aus dem Schreiben des Landratsamtes.

Ziemlich turbulent wurde es während der Diskussion zur Genehmigung zum Bau einer Werkstatt im Massivbauverfahren in der Schulstraße in Kappel. Ein junger Existenzgründer hatte den Antrag zur Erstellung einer Werkstatt als Steinmetzbetrieb gestellt. Dieser war in der Gemeinderatssitzung im Frühjahr abgelehnt worden, da der Verbandssammler sowie der kommunale Mischwasserkanal und ein vorhandenes Wegerecht teilweise überbaut worden wären. Eine neuerliche Bauvoranfrage war mit Ortsbaumeister Leopold Jerger sowie dem Zweckverband Eschachtal soweit abgestimmt worden, dass keine Überbauung mehr stattfindet und ein entsprechend großer Abstand zu den Kanälen eingehalten wird. Auch das Wegerecht wurde nicht mehr beeinträchtigt, so dass dem Bauantrag letztlich doch stattgegeben wurde, wobei im Verlauf der Diskussion darauf hingewiesen wurde, dass der Standort für die Werkstatt nicht unbedingt ein günstiger sei.

Das bestätigte sich in der Ortschaftsratssitzung: In der Fragestunde machte Erhard Laufer als betroffener Nachbar mit markigen Worten deutlich, dass da wohl Etliches noch im Argen liege. So habe er am heutigen Tage Post vom Landratsamt bekommen mit dem Inhalt, dass sein Nachbar bauen dürfe und er kein Recht habe, Einspruch zu erheben. Und dies bei genehmigten Arbeitszeiten für den Steinmetzbetrieb von morgens sechs bis abends um 22 Uhr. "Da kann ich mich ja nicht mal mehr auf meinen Balkon aufhalten", so warf Erhard Laufer in die Runde, "Habe ich denn kein Recht mehr, muss ich denn alles akzeptieren? Und wenn erst rundum alles Gewerbegebiet ist, kann ich meinen Schuppen gleich verkaufen". "Nicht gleich hineinsteigern, erst mal abwarten und schauen, was da überhaupt passiert", versuchte Bürgermeister Ragg die angeheizte Stimmung zu besänftigen. "Jetzt geben sie dem jungen Mann einfach mal eine Chance, und wenn irgendwelche Immissionsgrenzen überschritten werden, dann kann man immer noch dagegen vorgehen."