Wenn Straßen mehrfach aufgerissen werden

Niedereschach (alb). Gerhard Rabus fragte in der Sitzung des Niedereschacher Gemeinderats nach, ob ein früherer Beschluss, wonach man, wenn Straßen "aufgebuddelt" werden, dort auch gleichzeitig Leerrohre für das Glasfaserkabel mit einlegt, noch Gültigkeit hat.

Konkret wollte er wissen, ob im Zuge des geplanten Gasanschlusses durch die Stadtwerke in der Sinkinger Straße Leerrohre für Glasfaser verlegt werden. Falls nicht, wundere er sich, wie es möglich sei, dass es hier wohl Bürger "erster und zweiter Klasse" gebe. Ortsbaumeister Leopold Jerger erklärte dazu, dass im Gemeinderatsbeschluss von früher klar und deutlich aufgeführt sei, dass man dort, wo es wirtschaftlich und technologisch Sinn mache und kostengünstig sei, Glasfaserkabel miteinlegen wird.

In der Sinkinger Straße habe man dies geprüft. Dabei sei herausgekommen, dass es dort im Zuge der geplanten Gasverlegungsarbeiten wirtschaftlich für die Gemeinde nichts bringe. Dies habe man nach bestem Gewissen und mit viel Sachverstand so entschieden. In Niederschach gebe es, so Jerger, keine Bürger "erster, zweiter oder dritter Klasse". Es werde an der Sache orientiert entschieden. Dies habe man im Übrigen auch in Kappel im Bereich der Tannenstraße getan, als dort die Gasleitung verlegt wurde.

Bürgermeister Ragg erklärte ergänzend, dass Gerhard Rabus als Mitglied des Vorstands der Bürgerenergie Niedereschach (BEN) doch wissen müsse, dass man im Zuge der Verlegung der Nahwärmemaßnahme der BEN derart günstige Konditionen eingeräumt bekommen habe, dass man einfach die Leerrohre für das Glasfaserkabel mitverlegen musste. Bei den Stadtwerken sei dieses Angebot nicht so und deshalb auch nicht rentabel. Er bat darum, solche Dinge nicht auf die Schiene von "Bürger erster oder zweiter Klasse" herunter zu brechen. Hierzu komme, so Jerger, dass die Leerrohre, wenn sie verlegt werden, auch richtig liegen sollten. Dies sei bei der Verlegung der Gasleitungen in der Sinkinger Straße nicht möglich.