Die Ortskernsanierung belastet die Finanzen im kommenden Jahr noch nicht stark. Es wird allerdings künftig einige Mittel kosten, damit sich die Gemeindezentren wieder beleben. Foto: Hennings Foto: Schwarzwälder-Bote

Neues Kommunales Rechnungswesen lässt Gemeinde Neuweiler bis zum Jahr 2020 eine Pufferlösung

Von Christoph Bay

Neuweiler. Der Gesamtergebnishaushalt 2015 der Gemeinde schließt mit einem Defizit von 199 642 Euro. Der Haushalt ist damit nicht ausgeglichen. Ordentlichen Aufwendungen von 6 449 488 Euro stehen ordentliche Erträge von 6 249 846 Euro gegenüber.

Rechnungsamtsleiter Christian Pfundheller wachsen deshalb aber keine grauen Haare, denn Kommunen, die das neue Recht vor 2020 anwenden, dürfen deswegen nicht benachteiligt werden. Deshalb finden bis 2020 die kameralen Bestimmungen des alten kommunalen Rechnungswesens noch sinngemäß Anwendung. Bei Betrachtung des Haushaltsausgleichs aus diesem Blickwinkel können daher die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen, zum Beispiel Abschreibungen, ausgeblendet werden. Dies würde nach den bisherigen Regelungen zu einer ausreichenden Zuführung an den Vermögenshaushalt von 126 292 Euro führen und somit auch den kommunalen Tilgungsdienst von 123 485 Euro decken. Das rechnerische Defizit des Haushalts 2015 macht ihn also dennoch gesetzmäßig, obwohl er nicht ausgeglichen ist.

Bei den Einnahmen nimmt der Finanzausgleich mit 2 811 510 Euro einen breiten Rahmen ein. Dazu kommen Gemeindesteuern von 1 300 700 Euro, wobei der Posten Finanzausgleich auch einen Negativpartner hat: 2 244 450 Euro sind noch abzuziehen, so dass es einen Einnahmensaldo von insgesamt 1 876 760 Euro ergibt.

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2015 beträgt der Schuldenstand 1 247 035 Euro und verringert sich mit der ordentlichen Tilgung auf 1123 550 Euro zum Haushaltsjahresende. Geplante Darlehensaufnahmen für 2013 und 2014 mussten nicht getätigt werden, die Kreditermächtigungen werden ins Jahr 2015 übertragen. Fürs Haushaltsjahr 2015 ist aber keine Kreditermächtigung eingeplant.

Der Finanzhaushalt für Investitionstätigkeit weist für 2015 einen Betrag von 630 650 Euro aus. Ordentliche Tilgungen fallen in Höhe von 123 485 Euro an. Abzüglich des Zahlungsmittelüberschusses des Ergebnishaushaltes besteht ein Fehlbetrag von 534 043 Euro. Dieser kann aus vorhandenen liquiden Mitteln finanziert werden. Und fürs Jahr 2015 steht die Aussicht auf weiter sprudelnde Steuerquellen nicht schlecht. Erst ab 2016 wird sich dies ändern.