Bei vier Schwänen wird die Geflügelpest nachgewiesen. Foto: Symbolfoto: Rosar

Nach vier Schwänen wurde die Geflügelpest jetzt bei einem Mäusebussard nachgewiesen. Das Landratsamt weist daher darauf hin, dass die Gefahr der Einschleppung weiter besteht und verlängerte die Stallpflicht für Geflügel auf der Baar in Villingen-Schwenningen und Tuttlingen.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Nahe Donaueschingen sei vergangene Woche ein kranker Mäusebussard mit neurologischen Störungen von einer aufmerksamen Bürgerin bemerkt und dem Veterinäramt in Donaueschingen gemeldet worden. Zwei Tierärztinnen der Behörde hätten das Tier einfangen können und mussten das schwerstkranke Tier euthanasieren, informiert das Landratsamt am Donnerstag. Inzwischen sei bestätigt worden, dass der Greifvogel mit der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 infiziert war. "Das unmittelbare Risiko der Einschleppung von Geflügelpest in die Nutzgeflügelbestände der Baar-Region besteht damit weiterhin", heißt es.

Die Landratsämter Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen verlängern daher die bestehenden Allgemeinverfügungen zur Aufstallungspflicht von Geflügel bis einschließlich 14. Februar 2022, um Hausgeflügelbestände zu schützen.

Zahlreiche Orte betroffen

Bei vier toten Schwänen aus einem Gewässer in der Nähe von Donaueschingen wurde bereits im November 2021 die hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Die Landratsämter Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen ordneten daraufhin die Aufstallung von Geflügel in der Baar-Region an. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind davon die Städte und Gemeinden Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Donaueschingen, Hüfingen, Tuningen sowie die Gemarkungen Schwenningen, Mühlhausen, Weigheim und Marbach der Stadt Villingen-Schwenningen betroffen.

Schutzmaßnahmen bis 14. Februar verlängert

Unmittelbar im Anschluss wurde die Geflügelpest noch bei einer tot aufgefundenen verwilderten Gans, einem ebenfalls tot aufgefundenen Mäusebussard und einem weiteren, mit Anzeichen einer neurologischen Störung aufgefundenen Schwan festgestellt, informiert das Landratsamt weiter. Seit Dezember 2021 gab es keine weiteren positiven Befunde. Eine Infektion von Hausgeflügel konnte verhindert werden. Die Restriktionen sollten eigentlich mit Ablauf des 17. Januar aufgehoben werden. Der neue Fund beweist allerdings, dass das Virus weiterhin in der Wildvogelpopulation der Region präsent ist und die Gefahr für Hausgeflügelbestände weiterhin besteht. Die Schutzmaßnahmen werden daher bis vorläufig zum 14. Februar verlängert.

Kontakte sollten verhindert werden

"Geflügelhalter sind angehalten, weiterhin alle Maßnahmen einzuhalten, durch die eine Einschleppung und Verschleppung des Virus verhindert werden kann. Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden", erklärt das Landratsamt weiter.

Meldungen an das Veterinäramt

Falls krank erscheinende oder tote Wasservögel (zum Beispiel Enten, Schwäne, Gänse, Reiher), Greifvögel, Raben oder Elstern gefunden werden, so sollten diese nicht angefasst werden, sondern dem Veterinäramt unter Telefon 07721/ 9 13 50 71 gemeldet werden. Die Jäger im Landkreis werden gebeten, vermehrt auf kranke oder verendete Wasservögel im Revier zu achten und diese zu melden.