Die Erweiterung des Gewerbegebiets Seeäcker in Oberhaugstett umfasst eine Fläche von etwa fünf Hektar. Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder-Bote

Flächennutzungsplan betroffen / Zweigleisige Vorgehensweise bietet sich an / Aufstellung des Bebauungsplans

Neubulach (cb). Wegen des weiteren Bedarfs an Gewerbeflächen ist eine Erweiterung des Gewerbegebiets Seeäcker in Oberhaugstett dringend erforderlich. Da ein Ausbau in Richtung Martinsmoos keine Realisierungschance habe, so Bürgermeister Walter Beuerle, müsse eine Erweiterung näher zum Ort hin vorgenommen werden. Dies sei umgesetzt, wobei immer noch Außenbereichsfläche dazu benötigt würde. Deshalb sei eine parallel zu den Planungen geführte Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

Der Gemeinderat setzte sich einstimmig für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Gewerbegebiet Seeäcker" in Oberhaugstett ein. Zum einstimmigen Beschluss gehört auch, die dafür notwendige punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Parallelverfahren zu beantragen. Ebenfalls einstimmig ist der Beschluss zur Erstellung des Bebauungsplans sowie für die Vergabe von Ingenieursleistungen zur Erschließung im Erweiterungsgebiet gefasst worden.

Betroffen ist eine Fläche von etwa fünf Hektar südlich der Harry-a-Wengenstraße in Oberhaugstett. Da das Ingenieurbüro Gaiser aus Baiersbronn bereits den bestehenden Teil des Gewerbegebiets geplant hat, lag es nahe, auch die Erweiterung an das Büro zu vergeben. Die ermittelte Gesamthonorarsumme beläuft sich für Straße, Beleuchtung, Kanal, Wasserversorgung und Vermessung auf 83 136 Euro.

Ein finanziell dicker Brocken ist die Außengebietsableitung in Liebelsberg, die bereits bei der vorletzten Sitzung zur Beratung anstand, aber wegen neuer Informationen verschoben wurde. Nach Beratungen mit dem Landratsamt hat sich ergeben, dass die Ableitung mit geänderter Trasse sowie der Erneuerung des Mischwasserkanals von der Missgasse bis zum Regenüberlaufbecken umgeplant werden sollte. Maßgebliche Gründe dafür sind die Bezuschussung der Sanierung des defekten Mischwasserkanals über die Härtefallregelung sowie die Führung der Kanaltrasse auf öffentlicher Fläche.

Die Mehrkosten für die Stadtkasse gegenüber der ersten Planung betragen 104 000 Euro, die nachfinanziert werden müssen. Da somit zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden, zeigte sich das Gremium größtenteils einverstanden. Der Beschlussvorschlag ist mit zwei Enthaltungen bestätigt worden.