Der Bereitschaft der Neubulacher Feuerwehrleute, sich aus- und fortzubilden, honoriert der Gemeinderat mit höheren Entschädigungen für absolvierte Lehrgänge. Foto: Stocker

Gemeinderat erhöht Entschädigungssätze. Kosten für Vereine bei Veranstaltungen reduziert.

Neubulach - Vor allem die Entschädigung für Lehrgänge der Feuerwehrleute wollte der Neubulacher Gemeinderat nicht reduzieren. Entgegen des Verwaltungsvorschlags beschloss das Gremium deshalb einen höheren Satz.

"Es wäre das falsche Signal, mit den Sätzen runterzugehen, schließlich handelt es sich um den Bereich der Sicherheit und der sollte es uns wert sein", sagte Gemeinderat Bernd Schwarz. Im Vorfeld hatte Bürgermeisterin Petra Schupp erläutert, dass für die Entschädigung der Teilnahme von Lehrgängen eine einheitliche Berechnungsgrundlage angewendet werden soll.

Diese sieht nach Vorschlag der Verwaltung zwei Euro je Unterrichtseinheit vor. Dies würde allerdings überwiegend zu einer Reduzierung der bisherigen Sätze führen.

Vorschläge abgelehnt

Zudem wurde in der Sitzungsvorlage die Vorschläge des Feuerwehrausschusses abgelehnt. "Diese hätten für die Stadt zu enormen Mehrausgaben geführt", so der Tenor im Gemeinderat.

"Ich bin ein gebranntes Kind und weiß was es heißt, wenn die Feuerwehr da und gut ausgebildet ist", warb Rätin Cornelia Dendel um eine adäquate Entschädigung. Feuerwehr-Gesamtkommandant Cetin Karanci erläuterte, dass die Wehrleute während der Lehrgänge vieles aus eigener Tasche bezahlen wie beispielsweise Anfahrt oder Verpflegung.

"Ich appelliere an den Gemeinderat, einen Mittelweg zu finden, um auch junge Leute zu motivieren", sagte Karanci und vertrat den Feuerwehr-Vorschlag.

Dieser sah auch Abweichungen nach unten bei einzelnen Lehrgängen vor. Der Berechnung nach Unterrichtseinheit gewann nicht nur Gremiumsmitglied Friedrich Haarer einen positiven Aspekt ab.

Grundbetrag von 2,50 Euro

Deshalb einigte sich der Gemeinderat auf einen Grundbetrag von 2,50 Euro. Bei 70 Einheiten für die Ausbildung zum Truppmann, dem umfangreichsten Lehrgang, kommen beispielsweise dabei 175 Euro zusammen. Diese Variante ist ein Kompromiss beider Seiten. Darüber hinaus stimmte das Gremium den vorgeschlagenen Aufwandsentschädigungen einzelner Funktionsträger in der Feuerwehr zu. Die Erhöhungen bewegen sich zwischen 50 und 350 Euro.

Mit dem Beschluss folgt auch die Stadt Neubulach den Empfehlungen des Kreisfeuerwehrverbandes (wir berichteten). Insgesamt ergäben sich für diesen Bereich Mehrausgaben von 2800 Euro, so die Hochrechnung von Madeleine Schwämmle aus der Kämmerei für die prognostizierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 9000 Euro im kommenden Jahr. Beim Kostenersatz für Einsätze lehnte die Verwaltung ihre Veränderungen an die Neuerung des Feuerwehrgesetzes (FwG) Baden-Württemberg vom Dezember vergangenen Jahres sowie den Verordnungen des Innenministeriums beim Ersatz für die eingesetzten Fahrzeuge an.

Altersgrenze runtergesetzt

Änderungen ergeben sich beim Kostenersatz im Falle von Einsätzen. So solle unterschieden werden, ob ein alarmierter Feuerwehrangehöriger tatsächlich ausrücken musste oder in Bereitschaft in der Wache blieb, wie Schupp die Differenz von letztlich vier Euro erklärte. "Den Kostenersatz für den Brandsicherheitswachdienst haben wir mit Blick auf die Leistbarkeit oftmals von Vereinen bei Veranstaltungen abgesenkt", sagte die Bürgermeisterin.

Hier wurde der Betrag auf acht Euro gesenkt. Dem schloss sich der Gemeinderat an. Außerdem beschloss das Gremium auf Wunsch der Feuerwehr die Satzung für den Übertritt von Aktiven in die Alterswehr zu ändern und die Altersgrenze auf 50 Jahre herunterzusetzen.