Der Eingang zum Amtsgericht in Nagold. Foto: Köncke

Streit um geschenkten Schmuck. Frührentnerin zu Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

Nagold - Wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl und versuchter Erpressung musste sich eine 44-jährige Frau aus Nagold vor dem Amtsgericht verantworten.

Weil Richter Martin Link die "verwickelte Familiengeschichte" mit gegenseitigen Anschuldigungen und Auseinandersetzungen nicht in aller Öffentlichkeit breittreten wollte, beließ er es in der Verhandlung beim Vorwurf, unerlaubt Schmuck an sich genommen zu haben. Die Frührentnerin wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

Als der Sohn erklärte, er werde in Bonn seine türkische Freundin heiraten, war die Mutter überglücklich. Sie fuhr extra in die Türkei, kaufte dort für 3000 Euro Gold- und Silberstücke. Außerdem erklärte sie sich bereit, für die Kosten der Hochzeitsfeier aufzukommen und nahm bei der Bank einen hohen Kredit auf. Irgendwann muss es offenbar Streit gegeben haben, weshalb die 44-Jährige nach Bonn fuhr. Laut Anklageschrift soll sie der Schwiegertochter bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf den Rücken und ins Gesicht geschlagen, sie als "Hure" und "Schlampe" beschimpft und in einem unbeobachteten Augenblick den verschenkten Schmuck aus einer Kassette an sich genommen haben. Als die Angeklagte vom Ehepaar aufgefordert wurde, die Wertgegenstände zurückzugeben, verlangte sie als Gegenleistung 25.000 Euro, schließlich habe sie die teure Hochzeitsfeier mit sehr vielen Gästen bezahlt. Die Gold- und Silberstücke werde sie deshalb behalten.

"Das dürfen sie nicht, geschenkt ist geschenkt", klärte sie der Richter auf. In ihrem Plädoyer forderte Staatsanwältin Schatz wegen Diebstahl 90 Tagessätze zu 30 Euro. Verteidiger Laurel Müller von der Nagolder Kanzlei Hammer machte geltend, dass für seine Mandantin "ein Traum" zerbrochen sei. Deshalb käme höchstens eine geringe Geldstrafe infrage.

Richter Link verurteilte die Angeklagte bewusst nicht dazu, sondern zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung, weil sie sich wegen der bevorstehenden Hochzeit bereits hoch verschuldet habe. Den Schmuck müsse sie ihrem Verteidiger zur Weiterleitung an das Brautpaar aushändigen.