Das Amtsgericht Nagold hat einen 31-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Foto: Köncke

31-Jähriger aus Gäu-Gemeinde zu zehn Monaten Haft verurteilt. Verteidiger will Berufung.

Nagold - Das Nagolder Amtsgericht hat einen 31-jährigen Angestellten aus der Gäu-Gemeinde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Nach dem Endspiel der Fußball-WM zwischen Deutschland und Argentinien kam es am 14. Juli vergangenen Jahres gegen 0.40 Uhr beim Anker-Beach in Nagold zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem 34-jährigen Kraftfahrer aus Haiterbach. Die Polizei wurde gerufen. Sie nahm den alkoholisierten Mann aus der Gäu-Gemeinde mit aufs Revier, weil er sich einem Platzverweis widersetzt hatte. Die Nacht verbrachte er in der Ausnüchterungszelle.

Um sich ein genaues Bild vom Hergang in der fraglichen Nacht zu machen – und weil sich sein Mandant nicht als Täter, sondern als Opfer fühlte – verlangte Verteidiger Rainer Schmid die Aussage weiterer Zeugen, darunter jener zwei Polizisten, die damals vor Ort Ermittlungen anstellten. Das Gericht unterbrach daraufhin die Sitzung, um die Zeugen vorzuladen.

Ein Polizeibeamter aus Nagold sagte am zweiten Verhandlungstag aus, dass er damals mit einer Kollegin als Fußstreife unterwegs gewesen sei. Als sie informiert wurden, dass es zu einem Zwischenfall gekommen sei, "sind wir hingelaufen". Dort hätten sie einen Mann angetroffen, der aus der Nase blutete und angab, der Angeklagte hätte ihm "ohne Grund" eine Kopfnuss verpasst.

Keine Spur von Einsicht

Zwei Zeugen aus Haiterbach erklärten, sie seien mit dem Geschädigten nach Nagold gefahren, um den Weltmeistertitel zu feiern, seien aber nicht mehr ins Anker-Areal eingelassen worden und hätten sich daher in der Nähe – voneinander getrennt – mit Bekannten unterhalten. Die Behauptung des 31-Jährigen, von einer "Gruppe Deutscher" verfolgt worden zu sein, sei nicht zutreffend. "Das hätten wir bemerkt."

Drei Freunde des Angeklagten erklärten in der Verhandlung, sechs Leute hätten sie "blöd angemacht". Aufgrund des Körpergewichts und der getrunkenen Alkoholmenge errechnete die Rechtsmedizinerin zur Tatzeit einen Alkoholgehalt von 0,7 Promille. Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei nicht eingeschränkt gewesen, beteuerte die Ärztin vor Gericht.

Staatsanwalt Thomas Trück bezeichnete den Angeklagten als einen Täter, der keine Spur von Einsicht zeige und die Schuld generell bei anderen suche. "Ein Kopfstoß geht gar nicht, der kann zu schweren Verletzungen fühlen", schrieb er dem 31-Jährigen ins Stammbuch und beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Verteidiger Rainer Schmid kritisierte, dass die Entlastungszeugen in der Verhandlung "nicht ernst genommen wurden" und die Polizei offenbar kein Interesse habe, seinen Mandanten anzuhören und die geforderte Strafanzeige aufzunehmen.

Für Richter Martin Link sind die Behauptungen des Angeklagten "an den Haaren herbeigezogen". Auf die Wache sei er nur mitgenommen worden, weil er sich geweigert habe, dem ausgesprochenen Platzverweis nachzukommen. Die Beamten hätten sich außerdem korrekt verhalten, als sie die Aussagen und Anzeige des Angeklagten erst nach der Ausnüchterung zu Protokoll nehmen wollten. Der Angeklagte hat bereits neun Vorstrafen, bei denen er sich ebenfalls als Opfer dargestellt hatte, obwohl die Schuldfähigkeit jedes Mal erwiesen worden sei. Das Urteil fiel mit zehn Monaten Freiheitsentzug deutlich aus. Der Verteidiger kündigte daraufhin noch im Gerichtssaal an, in Berufung gehen zu wollen.