Im früheren Schlecker-Gebäude soll ein Pizza-Lieferservice eingerichtet werden – der Mötzinger Gemeinderat versagte dazu jetzt sein Einvernehmen. Foto: Priestersbach

Lärm durch Pizza bis in Morgenstunden? Vorhaben im Schlecker-Gebäude erregt in Mötzingen die Gemüter.

Mötzingen - Ein geplanter Pizza-Lieferservice erregt in Mötzingen die Gemüter. Der Gemeinderat versagte in der jüngsten Sitzung einstimmig sein städtebauliches Einvernehmen für die geplante Umnutzung des früheren Schlecker-Ladengeschäfts in der Bondorfer Straße.

Aus der Sicht der Verwaltung erfüllt das Vorhaben zwar die Anforderungen zur Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens – allerdings wollte man im Rathaus auch nur dann grünes Licht geben, wenn das Landratsamt die notwendigen Auflagen zum Schutz der Angrenzer in die Genehmigung aufnimmt.

Geplant ist im früheren Schlecker eine Pizza-Lieferservice ohne Gastraum und ohne Imbiss. Die dort hergestellten Speisen sollen von Fahrern ausgeliefert oder direkt zur Mitnahme verkauft werden. Was vor allem den Anwohnern und Gemeinderäten sauer aufstößt, sind die geplanten Betriebszeiten von 14 bis 2 Uhr – und das auch an Sonn- und Feiertagen. Deshalb wollte die Verwaltung das Einvernehmen auch nur mit dem Hinweis auf die Einhaltung von Lärmschutzgrenzen erteilen, "um die Angrenzer zu schützen", so Bürgermeister Marcel Hagenlocher.

Doch das war den Räten nicht genug, und Gerd Niethammer betonte, "die Öffnungszeiten bis 2 Uhr sind ein No-Go". Reiner Stefanek machte deutlich, dass er sich mit diesen Öffnungszeiten auch nicht anfreunden könne. Deshalb gehört so ein Betrieb seiner Ansicht nach in ein Gewerbegebiet und nicht ins Mischgebiet. In diese Richtung tendierte auch Egon Stoll, der sich ein Signal an den Antragsteller wünschte, "dass dies der falsche Ort ist". Jörg Weinmann befürchtete ein "großes Konfliktpotenzial", nachdem ein Pizza-Service den Verkehr aus einem weiten Umfeld anlockt und daneben mit einer entsprechenden Vermüllung zu rechnen sei. Zudem seien gerade die klassischen Ruhezeiten bei den geplanten Betriebszeiten von einem hohen Verkehrsaufkommen betroffen.

Alfons Aigner wollte in der Diskussion wissen, "was ist, wenn wir der Nutzungsänderung nicht zustimmen". Wie Hagenlocher erwiderte, werde das Baurechtsamt die Gründe für das versagte Einvernehmen prüfen. Wenn man dort zur Auffassung komme, dass keine Gründe für eine Versagung bestehen, könne das Baurechtsamt den Beschluss ersetzen.