Wegen Körperverletzung steht ein 31-jähriger Mann vor dem Amtsgericht in Nagold. Foto: Köncke

Wegen Prügelei nach Weltmeisterschafts-Finale steht 31-Jähriger vor Gericht. Auf sein Konto gehen bereits neun Vorstrafen.

Mötzingen/Nagold - Neun Vorstrafen stehen bis jetzt im Bundeszentralregister. Ob der 31-jährige Angestellte aus Mötzingen ein weiteres Mal – in diesem Fall wegen Körperverletzung – verurteilt wird, ist nach der Verhandlung vor dem Nagolder Amtsgericht offen.

Verteidiger Rainer Schmid verlangte die Befragung weiterer Zeugen. Nach dem Endspiel der Fußballweltmeisterschaft  kam es am 14. Juli 2014 gegen 0.40 Uhr beim Anker-Beach in Nagold zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem Mann aus Haiterbach. "Er hat mich mit der Deutschlandfahne in den Nacken geschlagen", erklärte der 31-Jährige vor Gericht.

Außerdem sei ihm, "als ich auf dem Boden lag", eine Flüssigkeit in die Augen gespritzt worden. Von wem, könne er nicht sagen.Vorher habe er in einer Nagolder Gastwirtschaft vier Pils getrunken und sei danach mit Freunden zum Beachfeld gegangen, dort sei eine Schar Feiernder mit der Deutschlandfahne in der Hand hinter ihnen hergelaufen und hätte laut gerufen: "Haut ab ihr Kanacken".

Nach der tätlichen Auseinandersetzung wurde die Polizei gerufen. Sie nahm den Angeklagten mit auf die Wache. Der 34-Jährige aus Haiterbach schilderte den Sachverhalt anders. Er sei kurz nach dem Finale mit zwei Bekannten zum Anker-Beach gefahren, um mit anderen den Endspielsieg zu begießen. Dort sei ihm "ohne erkennbaren Grund" vom Angeklagten die Deutschlandfahne aus der Hand gerissen worden.

Vorwurf der rassistischen Beleidigung wird zurück gewiesen

"Hackt es bei Dir", habe er dem Angeklagten daraufhin zugerufen und als Reaktion einen Kopfstoß bekommen. Daheim hat seine Frau ein Bild vom blutenden Nasenrücken gemacht – das Foto lag dem Gericht vor. Er könne sich bis heute nicht erklären, warum ihn der Angestellte attackiert habe, zuckte der Haiterbacher bei der Zeugenaussage mit den Schultern.

Den Vorwurf der rassistischen Beleidigung wies der 34-Jährige entschieden zurück. Ein Sozialbetreuer, der nebenberuflich als Security-Mitarbeiter tätig ist, will gehört haben, dass der Angeklagte laut hörbar "Scheiß Deutschland" geschrien habe. Dann habe er dem Kraftfahrer die Fahne aus der Hand gerissen. Die Polizeisachbearbeiterin sagte aus, der Angeklagte sei bei der Festnahme angetrunken gewesen und habe sich gegenüber den Beamten aggressiv verhalten. Daraufhin hätten sie ihn aufs Revier mitgenommen, in die Ausnüchterungszelle gebracht und am nächsten Morgen freigelassen.

Verteidiger Rainer Schmid kritisierte, dass davon nichts im Protokoll stehe und auch nicht, dass der Angeklagte, wie er ihm gegenüber glaubhaft versicherte, einen Strafantrag stellen wollte, weil er sich nicht als Täter, sondern als Opfer fühle.Zur Entlastung seines Mandanten verlangte der Anwalt, sieben weitere Zeugen zu laden, darunter  Polizisten, die damals vor Ort ermittelten. Die Strafsache wird am Donnerstag fortgesetzt.