Diskutiert wurde im Mötzinger Gemeinderat, wie mit den Entschädigungen für die Einsätze der Mötzinger Wehr umgegangen wird. (Symbolfoto) Foto: Jennewein Photo/Fotolia.com

Geld für Feuerwehr-Einsätze fließt in Kameradschaftskasse. Verbandsempfehlungen höher.

Mötzingen - Zwei Satzungsänderungen in Sachen Feuerwehr hat jetzt der Mötzinger Gemeinderat beschlossen. Dabei geht es um die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Wehr – aber auch um die Festlegung des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme der Feuerwehr.

Zu den Besonderheiten der Mötzinger Blauröcke gehört es, dass sie auf eine Entschädigung für Einsätze verzichten – der entsprechende Betrag fließt dafür in die Kameradschaftskasse und kommt so allen Feuerwehrangehörigen zugute. Doch auch bei den Entschädigungen beispielsweise für den Kommandanten oder Gerätewart bleibt man in der Gäugemeinde deutlich unter den Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes. Statt der dort vorgeschlagenen 800 bis 1 200 Euro jährlicher Entschädigung für den Kommandanten hat man sich in Mötzingen für 600 Euro im Jahr entschieden.

Deshalb wollte CDU-Rat Rainer Stefanek wissen, warum man in Mötzingen deutlich unter den Empfehlungen bleibt. "Wenn es die schon gibt, sollte man das machen und mindestens an die unteren Sätze gehen", erklärte Rainer Stefanek.

"Wir legen auf die Höhe der Entschädigung keinen großen Wert"

Wie Bürgermeister Marcel Hagenlocher erwiderte, war es der Wunsch des Feuerwehr-Ausschusses, die Sätze so zu belassen.

Kommandant Sascha Neidhart ergänzte: "Wir legen auf die Höhe der Entschädigung keinen großen Wert." Wichtiger sei es der Feuerwehr daher, dass die Gemeinde den Erwerb des Führerscheins der Klasse C übernimmt, der für das Führen der Feuerwehrfahrzeuge nötig ist.

Wenn die Feuerwehr Menschen oder Tiere aus lebensbedrohlichen Situationen rettet, ist der Einsatz unentgeltlich. Anders verhält es sich bei technischen Hilfeleistungen bei Unfällen, Öleinsätzen oder Fehlalarmen. Und so wurde jetzt die Satzung über den Kostenersatz bei der Inanspruchnahme der Feuerwehr angepasst. Von den durchschnittlich zehn Einsätzen pro Jahr waren 2015 fünf Einsätze kostenersatzpflichtig, wie Kämmerer Christian Stepan erläuterte. Die jährlichen Einnahmen im Gemeindesäckel belaufen sich auf rund 1400 Euro. Wie Gemeinderat Egon Stoll (UWV) anmerkte, orientiere man sich auch bei den Kostenersätzen an der untersten Grenze. Bürgermeister Hagenlocher machte darauf aufmerksam, dass sich die Berechnung des Kostenersatzes an den entstehenden Kosten der Feuerwehr orientieren. "Da muss eine richtige Kalkulation zugrunde liegen", so der Rathauschef.