Die Rahmenbedingungen für die Betreuung der Kinder vor und nach dem Unterricht sind in der Benutzerordnung geregelt. Foto: msm Foto: Schwarzwälder-Bote

Neu verabschiedete Benutzerordnung regelt das Angebot "Verlässliche Grundschule" in Mötzingen

Mötzingen (msm). "Ein Stündchen vor der Schule, ein Stündchen nach der Schule, so haben wir angefangen", beschreibt Gemeinderätin Ursula Graf in der jüngsten Sitzung des Mötzinger Gremiums die Anfänge der "Verlässlichen Grundschule". Das ist nun schon 15 Jahre her.

In der Zwischenzeit wurde der Betreuungsumfang erheblich ausgeweitet. Täglich von 7 bis 14 Uhr können Eltern ihre Kinder an Schultagen in den Räumlichkeiten der alten Grundschule betreut wissen. Die Nachmittagsbetreuung ist mittlerweile gar bis 17, freitags bis 16 Uhr, möglich. So steht es auch in der neuen Benutzungsordnung zu lesen, deren Inkrafttreten der Gemeinderat in seiner Sitzung vom Dienstag einstimmig beschlossen hat.

Vergleicht man den anfänglichen mit dem heutigen Umfang, kann die Entwicklung als prächtig bezeichnet werden. Es war unter anderem dieser Umstand, der die Notwendigkeit erzeugte, die Betreuung zur Verlässlichen Grundschule für Betreuer wie Gemeinde auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen.

Besonders wichtig sei dem Team gewesen, genau die Aufsichtspflichten zu klären, gibt Hauptamtsleiterin Romina Burkhardt Einblick in den Verlauf der Erstellung der neuen Benutzungsordnung. Neben den Aufsichtspflichten werden Betreuungszeiten, Gebühren, Bedingungen der Aufnahme wie der Abmeldung, Elternpflichten, Haftungsfragen, der Datenschutz und Umstände, die zum Ausschluss von der Betreuung führen können, genau geklärt. Für die Erstellung habe man sich, so Romina Burkhardt, auch an bestehenden Benutzungsordnungen anderer Betreuungseinrichtungen orientiert. Fest in der Benutzungsordnung verankert ist beispielsweise, dass das Betreuungspersonal Kindern wie Eltern gegenüber weisungsbefugt ist.

Dass die Betreuer über die nun gegebene Rechtssicherheit Handlungssicherheit in ihren Entscheidungen erhielten, sieht Gemeinderatsmitglied Egon Stoll als den entscheidenden Vorteil des Dokuments an. Hinsichtlich der Form des Regelwerks betont Ursula Graf: "Das ist nichts Statisches". Alle, die in den Prozess der Abfassung der Benutzungsordnung eingebunden waren, sind sich einig, dass dort, wo Änderungen und Ergänzungen sich als notwendig erweisen, die Benutzungsordnung angepasst werden wird.