Betreuungskonzept für das Genehmigungsverfahren notwendig

Mönchweiler (mhm). Ein erstes Betreuungskonzept für das Projekt "Betreutes Wohnen" stellte Bürgermeister Friedrich Scheerer in der Gemeinderatssitzung vor. Dieses Papier braucht es für das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt.

In das Papier, so Scheerer, habe man Vorschläge der Generationenbrücke mit eingearbeitet – ohne zu sehr ins Detail zu gehen. "Wir sind noch ganz flexibel in unseren Entscheidungen", erklärte der Rathauschef. Nur die vorgeschriebenen Eckpunkte zum Betrieb einer solchen Einrichtung habe man darstellen wollen und müssen. "Diese Eckpunkte müssen bei einem Objekt ›Betreutes Wohnen‹ mit ambulanter Wohngruppe", eingehalten werden.

Dass es für das Projekt genügend Potenzial an Interessenten gibt, zeigen die Zahlen: In Mönchweiler leben 514 Einwohner, die älter als 70 Jahre sind. Die Musterkonzeption enthält Ausführungen zur Zielgruppe, zum Umfang der Einrichtung und zu angebotenen Leistungen.

So sollen im Betreuten Wohnen in zwei Geschossen 14 barrierefreie Wohnungen entstehen. Im Erdgeschoss soll eine ambulante Wohngruppe mit zwölf Bewohnern eingerichtet werden. In dieser Wohngruppe wird die Versorgung über einen ambulanten Pflegedienst erfolgen, den die Bewohner individuell auswählen können. Ihnen zur Seite stehen Präsenzkräfte oder Alltagsbegleiter, die den Bewohnern behilflich sind. Welche Leistungen in der Betreuungspauschale für das "Betreute Wohnen" beinhaltet sind, wird von der Gemeinde als Vermieter ausgearbeitet. Andere Leistungen sollen eventuell ehrenamtlich durch den Bürgerverein Generationenbrücke erbracht werden. Nach den Handwerkerferien soll beim Projekt Betreutes Wohnen ebenfalls der Spatenstich erfolgen.