Die Landwirte der Tannenhöfe verstehen die Ablehnung der Klärung über Klärteiche nicht und sträuben sich gegen den Anschluss ans Kanalnetz. Foto: Hettich-Marull Foto: Schwarzwälder-Bote

Kleinkläranlagen auf den Tannenhöfen "nicht tragbar"

Von Monika Hettich-Marull

Mönchweiler. Seit mehr als 20 Jahren beschäftigt ein Thema die Gemüter in der Gemeinde: eine befriedigende Abwasserkonzeption für die Tannenhöfe. Die Genehmigungen der Kleinkläranlagen der vier landwirtschaftlichen Anwesen waren befristet und sind abgelaufen.Da die Drei-Kammer-Gruben nicht dem heutigen Stand der Abwasserreinigungstechnik entsprechen, ist eine Verlängerung der Genehmigungsdauer nicht mehr zu erreichen. Für die Gemeinde galt es nun, eine wirtschaftlich vertretbare Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Man suchte und fand – scheinbar – einen Konsens: Die Tannenhöfe sollen über eine Druckleitung an das Kanalnetz der Gemeinde angeschlossen werden. Der verbleibende Kostenanteil für die vier betroffenen Hofstellen wird auf jeweils 10 000 Euro pauschaliert – zuzüglich der individuellen Abwasserbeiträge laut Satzung. Die Gemeinde würde die Unterhaltungslast für die Druckleitung ab Pumpenschacht bei den einzelnen Gehöften bis zur Einleitungsstelle beim Sportplatz übernehmen. Für die Unterhaltung und die Betriebskosten der Zuleitung vom Haus zum Pumpenschacht, des Pumpenschachtes und der Pumpen bei den Gehöften wären die Anlieger zuständig.

Dieser Lösung würde das zuständige Wasserwirtschaftsamt zustimmen. Die betroffenen Landwirte strebten zunächst an, die vorhandenen Kleinkläranlagen um eine weitere Reinigungsstufe in Form eines Klärteiches oder eines Schilfbeetes zu ergänzen. Dies hätte Investitionskosten von 10 000 bis 15 000 Euro je Gehöft verursacht. Für die Anwohner wären auch weiterhin keine Abwassergebühren angefallen.

Wegen der teilweisen Lage innerhalb des Wasserschutzgebietes II wird diese Variante vom Wasserwirtschaftsamt jedoch verworfen. Genehmigungsfähig wäre hingegen die Umrüstung der Kleinkläranlagen in geschlossene Gruben mit regelmäßiger Abfuhr. Diese Lösung würde jedoch neben den Investitionskosten sehr hohe laufende Kosten verursachen. Bei Fremdabfuhr fielen rund elf Euro pro Kubikmeter an. Deshalb wurde diese Variante auch von den Landwirten verworfen.

Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung stand Fachgebietsleiter Martin Fetscher vom Amt für Boden- und Gewässerschutz bereit für die zahlreichen Fragen der Gemeinderäte. Ein Brief von einem Landwirt hatte die Räte aufgeschreckt, an ein abschließendes Votum war plötzlich nicht mehr zu denken. Man wolle erst genau wissen, "welche Paragraphen zur Ablehnung der Klärteiche geführt haben", so Gemeinderat Peter Kaiser. Im übrigen sei zu fragen. "ob die Entscheidung des Wasserwirtschaftsamts auch vor Gericht stand hält", fragte Gemeinderat Willi Storz. Schließlich hätte ein Teil der Landwirte einen Rechtsanwalt mit der "Wahrung ihrer Interessen" beauftragt.

Fetscher kündigte an, dass das Wasserwirtschaftsamt nicht mehr länger zuwarten werde: "Wir haben die bestehende Situation lange geduldet, obwohl sie nicht tragbar ist. Wir werden nun reagieren und die Grubenabläufe von Amts wegen verschließen, so dass kein Abwasser mehr ablaufen kann." Wenn es jedoch einen klaren zeitlichen Ablaufplan gebe, würde man auf den Verschluss verzichten.

Nach Prüfung der rechtlichen Grundlagen drängt die Gemeinde auf einen Beschluss in der nächsten Sitzung. Bürgermeister Friedrich Scheerer verstand den Rückzieher der Gemeinderäte nicht: "Glauben Sie mir, in drei Wochen werden wir über das Gleiche abstimmen wie heute geplant."