Bürgermeister erzürnt über Kritik zweier Bürger an Kategorisierung ihrer Gebäude

Von Karina Eyrich

Meßstetten. In einem Schreiben an die Stadträte schlägt Bürgermeister Lothar Mennig vor, auf die Fördergelder für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme im Wohngebiet Bueloch zu verzichten.

Einen Förderrahmen von 1,33 Millionen Euro hat die Stadt Meßstetten aus dem Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" bewilligt bekommen, um die Wohnsiedlung Bueloch zu sanieren. In einem Schreiben vom 29. April, das dem Schwarzwälder Boten vorliegt, fordert Bürgermeister Lothar Mennig die Stadträte dazu auf, der mit den Vorarbeiten beauftragen LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH aus Stuttgart "keine weiteren Aufträge mehr zu erteilen und die bewilligten Mittel unverzüglich zurück zu geben".

Als Grund führt Mennig die Geschehnisse nach der Gemeinderatssitzung an, in der die Pläne für das weitere Vorgehen vorgestellt worden waren. Zwei Bewohner des Buelochs hätten "als Folge der anschließenden Berichterstattung" die Beratung "aufs Schärfste kritisiert", so Mennig. "Die Kritik gipfelte sogar in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Person mit dem Hinweis auf einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen." Damit spielt der Bürgermeister auf ein Foto an, das ein Chart der Powerpoint-Präsentation zeigt, auf dem Gebäude im Bueloch im Hinblick auf ihre bauliche Sanierungsbedürftigkeit kategorisiert werden. "In unserer Stellungnahme haben wir dem Landratsamt mitgeteilt, dass der bauliche Zustand einzelner Gebäude im Bueloch bisher weder von der Stadt noch durch den beauftragten Sanierungsträger aufgenommen wurde", so Mennig. "Diese Bestandsaufnahme soll bekanntermaßen erst als nächster Verfahrensschritt folgen, wobei einzelne Gebäude selbstverständlich nur bei Zustimmung des jeweiligen Eigentümers untersucht werden können.

Vor dem Hintergrund der geäußerten Kritik stelle sich "ernsthaft die Frage, ob die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme im Bueloch zielführend ist und überhaupt weiterverfolgt werden soll", heißt es in dem Brief. "Nachdem eine umfangreiche Bürgerbeteiligung Bestandteil des weiteren Verfahrens dieser Sanierungsmaßnahme ist, macht es eigentlich keinen Sinn, diese gegen den Willen der im Bueloch lebenden Bürger durchzusetzen."