Gemeinderat: "Unter Palmen" erweitert

Meßstetten (rd). Geschlossen zugestimmt hat der Meßstetter Gemeinderat der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Unter Palmen II" in Heinstetten. Drei der sieben Grundstücke in städtischem Besitz werden nun vergrößert, indem der angrenzende Feldweg hinzugenommen wird. Außerdem wurde das bisherige Baufenster in nordwestlicher Richtung um drei Meter verschoben.

Zugelassen sind zudem alle Dachneigungen zwischen null und 40 Grad. Gebaut werden darf nun mit zwei Vollgeschossen, wobei sich das zweite im vollausgebauten Dachgeschoss befinden darf. Um solare Energie voll auszunutzen, ist die Richtung der Firste frei wählbar. Verzichtet wird auf die bisherige Festsetzung von Fußbodenhöhen im Erdgeschoss sowie von vorgeschlagenen Garagenplätze.

Auch wenn sich die Vorgaben am Bebauungsplan "Wasserfuhr" orientieren, gibt es Unterschiede: Die zulässige Traufhöhe liegt 30 Zentimeter höher bei 4,5 Metern, und Zäune entlang von Gehwegen dürfen 1,5 statt 1,2 Meter hoch sein.

Der Gemeinderat sprach sich außerdem dafür aus, dass ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren angewendet wird. Damit kann die Verfahrensdauer um zwei bis drei Monate verkürzt werden.