Eine Apotheke in Meßstetten hat ein 53-Jähriger überfallen. Dafür steht er nun vor dem Landgericht Foto: Deck Foto: Schwarzwälder-Bote

53-Jähriger steht wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung vor dem Landgericht

Von Marc Ringgenburger

Hechingen/Meßstetten. Für besonders schwere räuberische Erpressung muss sich seit gestern ein 53-Jähriger vor dem Hechinger Landgericht verantworten. Er überfiel eine Apotheke und erbeutete 550 Euro.

Am 13. Oktober vergangenen Jahres überfiel der in Ebingen wohnhafte Angeklagte eine Meßstetter Apotheke in der Ebingerstraße. Alkoholisiert und mit einem Stein bewaffnet soll der Angeklagte das Geschäft um 17.55 Uhr betreten haben. Nachdem er den Stein mehrmals auf den Tisch geschlagen hatte, bedrohte er die Apothekerin und eine weitere Angestellte mit dem Stein und forderte Geld. Mit 550 Euro machte er sich aus dem Staub.

Während Richter Peter Anderer den Lebenslauf des schon öfters wegen Betrugs, Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit am Steuer Vorbestraften durchgeht, beteuert dieser immer wieder sein Nichtwissen. Er sei nach je einer Flasche Wein und Schnaps, die er sich im Supermarkt gekauft habe, 15 Antidepressionstabletten und einem Cannabis-Spray seiner Frau, das sie krankheitsbedingt einnehme, "völlig verpeilt" gewesen und wisse vom Tathergang selbst, nichts mehr. Erst als ihn Polizeibeamte aufgabelten, setzte laut seiner Aussage das Gedächtnis wieder ein.

Der 53-Jährige war bei seiner Festnahme alkoholisiert – ein Bluttest ergab 2,06 Promille – und deswegen nicht haftfähig. Die Polizei brachte ihn deshalb in das Vinzenz-von-Paul-Hospital, wo das gestohlene Geld zum Vorschein kam – im Socken des Angeklagten. Er selbst sei davon überrascht gewesen.

Wie sich in der Verhandlung schnell herausstellte, weist seine Schilderung der Dinge einige Unstimmigkeiten auf, und Richter Anderer meinte, dass er mehr von dem Tag wisse, als er erzähle.

So wurde im besagten Supermarkt zu der Zeit keine Flasche Schnaps in Verbindung mit einer Flasche Wein gekauft. Auch weitere Aussagen des Angeklagten sind unstimmig. Kurz nach der Tat war er sich sicher, nur eine der Tabletten genommen zu haben. Außerdem berichtete der behandelnde Arzt am Tag der Tat, dass der Angeklagte das Geld in den Socken schnell unter seinem Kopfkissen versteckt hätte. Als er ihn darauf angesprochen habe, habe dieser aber nur gesagt, dass es Geld von Hartz 4 sei, das er vor seiner Frau verstecken wolle. Zu den Ungereimtheiten meinte der Angeklagte, er habe gerade viel im Kopf und dass die Tat schon zu lange her sei.

Der Angeklagte, der eine lange Alkohol-Vergangenheit hat und schon oft in Therapie war, nennt als Auslöser den Streit mit seiner Frau vor der Tat. Er habe Nachrichten auf ihrem Handy entdeckt, die auf eine Affäre hinwiesen. Die Frau des Angeklagten bestätigte das später. Es sei das erste Mal nach längerer Zeit gewesen, dass er wieder zur Flasche gegriffen habe.

Richter Anderer hackte aber bei allen Zeugen nach, da sich jetzt die Frage stellte, wie viel der Angeklagte wirklich noch weiß. Der diensthabende Kriminalhauptkommissar erzählte, dass auffällig gewesen sei, wie gut der Angeklagte nach der Tat den Anzug angezogen habe – völlig störungsfrei auf einem Bein stehend. "Angetrunken" beschrieb die Apothekerin den Zustand des 53-Jährigen.

Ein Urteil fällt das Landgericht Hechingen am Freitag dieser Woche.