Axel Leukhardt hat erste Erfahrungen als Streetworker gesammelt, seine nächste Sprechstunde ist am 2. Juni. Foto: Lea Foto: Schwarzwälder-Bote

Streetworker Axel Leukhardt hat mit seiner Arbeit begonnen / Nächster Besuch steht an

Meßstetten. Bereits seit Mitte April ist der Sozialarbeiter Axel Leukhardt als Streetworker in und um Meßstetten unterwegs. Er spricht mit den Bürgern über deren Probleme und Anregungen rund um die Landeserstaufnahmestelle (Lea).

Viele haben ihn bereits wahrgenommen. Dennoch wurde seine erste Bürgersprechstunde am 6. Mai nicht genutzt. Jeden Dienstag von 9 bis 10 Uhr und Mittwoch von 17 bis 18 Uhr finden im Büro des Streetworkers, in der Ebinger Straße 17 in Meßstetten, Sprechstunden für Bürger statt. Aufgrund der Pfingstferien ist die nächste Bürgersprechstunde am Dienstag, 2. Juni. Dort können die Sorgen und Probleme, aber auch die positiven Erlebnisse, Anregungen und Fragen zur Lea und den Bewohnern besprochen und geklärt werden. Axel Leukhardt kann aber auch direkt angesprochen werden, wenn er in Meßstetten unterwegs ist.

Darüber hinaus hat Leukhardt bereits Kontakte mit den Leitern der Geschäfte in Meßstetten geknüpft und ist somit als Schnittstelle zur Lea auch vor Ort präsent.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Arbeit des Streetworkers ist der Kontakt mit den Bewohnern der Lea Meßstetten. Er vermittelt ihnen Verhaltensregeln, spricht sie auf Probleme an und hilft ihnen, sich in Meßstetten zurecht zu finden und sich auf das Leben in Deutschland vorzubereiten.

Im Begegnungszentrum der Lea werden für die Terrasse noch Sonnenschirme mit Ständern benötigt. Diese können von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr im Begegnungszentrum abgegeben werden.

Der nächste Rundgang durch die Lea findet am morgigen Freitag, 29. Mai, ab 14 Uhr statt. Dazu können sich alle interessierten Meßstetter Bürger anmelden: per E-Mail an lea.messstetten@ rpt.bwl.de oder telefonisch unter 07431/9 36 30 mit Name und Adresse. Die Besucherzahl ist auf 30 Personen pro Führung beschränkt. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Anmeldung.