Türe mit Rollstuhlsymbol Foto: dpa/Fredrik von Erichsen

Die Arbeitsagentur in Balingen informiert Arbeitgeber über die Quote, wer wie viele Menschen mit Behinderung beschäftigen muss – und was bei Nichtbeachtung droht.

Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen – darüber informiert die Agentur für Arbeit in Balingen Balingen via Pressemitteilung.

Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind demnach gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. „Sie müssen der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten bis spätestens 31. März anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch“, teilt die Arbeitsagentur mit.

Kostenlose Software zur Meldung von Beschäftigten

Für das Erstellen der Anzeige verweist die Agentur auf die kostenfreie Software IW-Elan auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“; sie kann auch als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. „Seit dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher“, heißt es in der Mitteilung. Es sei keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr erforderlich.

Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrationsamt gezahlt werden muss, kann auch über die Software berechnet werden.

Regelungen für kleinere Betriebe

Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 9.30 und 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 07161/9 77 03 33 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Balingen beantwortet.

Die Regelungen für kleinere Betriebe sehen laut Angaben der Arbeitsagentur wie folgt aus: Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Abrechnung immer im Folgejahr

Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wird ab 1. Januar 2024 die Ausgleichsabgabe durch die Einführung einer neuen Staffel erhöht. Sie betrifft diejenigen Arbeitgeber, die keine schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen und kann je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro betragen. Da die Abrechnung immer im Folgejahr erfolgt, kommt der neue Staffelbetrag ab 2025 finanziell zum Tragen.