Die Kindergrundsicherung soll das Kindergeld ablösen. Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer/IMAGO/Michael Gstettenbauer

Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut. Dagegen will die Regierung mit der neuen Kindergrundsicherung vorgehen. Wer einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat, steht schon fest.

Die Grünen forderten schon 2019 in einem Beschluss zur Kindergrundsicherung: „Familien das Leben leichter machen und allen Kindern das garantieren was sie zum Leben brauchen.“

Nach jahrelangen Diskussionen hat sich die amtierende Bundesregierung jetzt geeinigt – der neue Gesetzesentwurf soll am kommenden Mittwoch, den 5. Juli 2023 offiziell verabschiedet werden.

Kindergrundsicherung soll Chaos bündeln

Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums erreicht der aktuelle Kinderzuschlag nur etwa jedes dritte anspruchsberechtigte Kind. Rechnerisch gehen demnach etwa 1,5 Millionen Kinder leer aus. Die neue Kindergrundsicherung soll dieses Chaos bündeln – und die staatlichen Leistungen für Kinder und Familien einfacher und übersichtlicher machen.

„Die Einführung der Kindergrundsicherung ist ein familien- und sozialpolitischer Meilenstein, um mehr soziale Gerechtigkeit für sehr viele Kinder, junge Menschen und ihre Familien in Deutschland herzustellen“, heißt es im Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Wer Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat

Die Kindergrundsicherung sieht vor, alle Kinder ab Geburt bis zum Alter von 18 Jahren zu unterstützen, heißt es im Eckpunktepapier, das Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) im Januar vorlegte. Wer studiert, erhält die Grundsicherung bis zum 27. Geburtstag. Auszubildende werden bis zum 25. Lebensjahr unterstützt. Außerdem sollen „volljährige Kinder, die nicht mehr im Haushalt der Eltern leben, den Garantiebetrag direkt erhalten“, sieht Paus vor.