Während der Corona-Pandemie galt an den Schulen Maskenpflicht. Nun sind die Regeln zum Tragen einer Maske unklar. Foto: imago//Ralf Rottmann

Dürfen Schüler angesichts der Erkältungswelle Masken tragen? Zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Kultusministerium herrscht offenbar Uneinigkeit.

Im Land herrscht offenbar Uneinigkeit über das Tragen von Atemmasken an Schulen. Während das Kultusministerium die Möglichkeit angesichts der aktuellen Erkrankungswelle grundsätzlich sieht, hält das Regierungspräsidium das nur im Einzelfall für geboten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) findet: „Es muss nachvollziehbare gesundheitliche Gründe haben. Das Prinzip des offenen Gesichts ist weiter Standard.“

Kultusministerin Theresa Schopper hat nun ein Machtwort gesprochen. „Die Schulen sind von uns angehalten, dies vor Ort pragmatisch umzusetzen“, sagte sie unserer Zeitung. „Es war von Anfang an klar, dass wir das Thema Masken großzügig und pragmatisch handhaben. Keine Schülerin, kein Schüler und auch keine Lehrkraft, die aus gesundheitlichen Gründen eine Maske tragen will, wird daran gehindert.“

Uneinigkeit über Voraussetzungen zum Maskentragen

In einer Stellungnahme Ihres Ministeriums heißt es ferner: „Gerade in Zeiten von zahlreichen Atemwegserkrankungen und einer derzeit hohen Anzahl von Covid-Infektionen steht es außer Frage, dass der individuelle Gesundheitsschutz, der in der Rechtsverordnung bereits angelegt ist, hier Vorrang hat.“

Eine Ansage im Regierungsbezirk Karlsruhe hatte an dortigen Schulen für Aufregung gesorgt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte erklärt, dass Schüler nur noch in Einzelfällen eine Maske tragen dürfen. Die Behörde verweist dabei auf das Verschleierungsverbot, das seit 2020 an Schulen im Land gilt. Demnach ist es für Schüler nicht erlaubt, mit einer Maske in die Schule zu gehen, die Teile des Gesichts verdeckt.

Laut dem Regierungspräsidium Karlsruhe dürfen Schüler nur dann eine Maske tragen, wenn die Schulleitung dies zuvor im jeweiligen Fall genehmigt hat. Voraussetzung dafür sind gesundheitliche Gründe.