Kommunales: Gemeinderat billigt einstimmig Bebauungspläne

Loßburg. Bei der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Loßburger Gemeinderat eine Tagesordnung mit insgesamt 17 Punkten abzuarbeiten, was denn auch mit straffer Zeiteinteilung geschah. Alle Beschlussvorschläge der Verwaltung wurden letztlich einstimmig angenommen.

Zunächst standen bei der jüngsten Sitzung die Billigung des Bebauungsplanentwurfs Bahnhofstraße III in Loßburg sowie der Auslegungsbeschluss, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit auf der Tagesordnung. Hierzu erläuterte Haupt- und Personalamtschef Claus Sieß, dass dieser Bebauungsplan die planungsrechtliche Voraussetzung für eine städtebauliche Entwicklung mit einer hochwertigen Einzelbebauung darstelle und dass die Beteiligung der Öffentlichkeit bereits im Sommer vergangenen Jahres erfolgt war.

Zahlreiche Anregungen und Bedenken hatte die Verwaltung in den nun vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Die gravierendste Änderung betrifft den Verlauf der Erschließungsstraße ins Wohngebiet. Hier hat sich herausgestellt, dass der zur Verfügung stehende Platz zwischen Privatgrundstücken und Böschung zu knapp bemessen war. Daher wird eine zweite Zufahrt weiter östlich direkt von der Bahnhofstraße aus notwendig, wodurch etwas stärker als geplant ins natürliche Gelände eingegriffen werden muss.

Im Herbst soll die zweite Auslegung mit den eingearbeiteten Änderungsvorschlägen vorliegen, der dann die endgültige Beschlussfassung folgt, so Sieß. 20 Bauplätze stehen dann in einem "attraktiven Baugebiet" zur Verfügung, freute sich der Referent.

Weitere Anhörung zum Thema Garagen und Carports

Auch um die dritte Änderung des Bebauungsplans Am Riesenmannsberg in Wittendorf ging es – vor allem darum, die Müllverfahren sowie das Thema Garagen und Carports vom Bebauungsplanverfahren zu trennen.

Auf den von Anwohnern angeregten Passus, dass keine Müllbehälter auf den privaten Grundstücken stehen dürfen, wird verzichtet, da diese Festsetzung laut Verwaltung nicht konform ist mit derjenigen der Abfallwirtschaft des Landkreises. Im Hinblick auf Bestimmungen für Garagen und Carports wurde angeregt, noch einmal eine öffentliche Veranstaltung und eine Anhörungsrunde mit den Anwohnern zu organisieren und dann erneut zu entscheiden.

Auch die erste Änderung des Bebauungsplans Steinge-Häcklen II im Ortsteil Lombach beschloss der Gemeinderat. In diesem Gebiet waren bislang keine Flach- und flachgeneigte Dächer zugelassen. Um dies zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan im einfachen Verfahren geändert werden.

Nadja Wegener von der Finanzverwaltung stellte dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zum Baugebiet Kalkofen III in Wittendorf vor, in dem es um die Bildung einer Abrechnungseinheit für die Ermittlung von einheitlichen Erschließungsbeiträgen ging. Beitragsfähige Erschließungskosten für mehrere Stich- und Ringstraßen werden anfallen.

"Niemand soll hier übervorteilt oder benachteiligt werden", versicherte Bürgermeister Christoph Enderle.