Eigenbetriebe: Löffinger Gemeinderat segnet Nachtragshaushalt ab / Netzerweiterung für Nahwärme

Löffingen. Die Eigenbetriebe der Stadt Löffingen werden dieses Jahr höhere Darlehen aufnehmen. Für die Eigenbetriebe Stadtwerke, Abwasserbeseitigung und Breitbandversorgung wird ein Nachtragshaushalt fällig. Stadtkämmerer Artur Klausmann stellte dem Gemeinderat diesen Soll-/Ist-Vergleich vor. Die wesentliche Änderung ist eine höhere Darlehensaufnahme der Stadtwerke, die sich von rund 1,13 Millionen auf rund zwei Millionen Euro erhöht. Davon entfallen auf die Betriebszweige Wasserversorgung 729 000 Euro, Nahwärme 1,11 Millionen und auf den Eigenbetrieb Breitband 164 000 Euro. Für den Eigenbetrieb Abwasser sah der Wirtschaftsplan keine Darlehensaufnahme vor. Nun hat sich jedoch ein Bedarf in Höhe von 283 000 Euro aufgetan. Mit den Darlehen werden Investitionen finanziert. Der Gemeinderat segnete den Nachtragshaushalt ab.

Bei den Investitionen der Stadtwerke mit den Betriebszweigen Stromversorgung, Wasserversorgung, Nahwärme, Blockheizkraftwerk (BHKW) und Bäder gründen die wesentlichen Änderungen im Bereich Stromversorgung bei der Erweiterung des 1 kV- und des 20 kV-Leitungsnetzes im Bereich Alenberg, Obere Hauptstraße und Breiten. Die Kosten fallen mit 282 000 Euro 59 000 Euro höher aus. Im Bereich Wasserversorgung kommen die Investitionen in das Leitungsnetz auf 640 000 Euro und sind damit 370 000 Euro höher. Weil die Netzerweiterung bei der Nahwärme umfangreicher ausfällt, erhöht sich der Investitionsbedarf hier um 812 000 Euro auf rund 1,58 Millionen Euro.

Was den Eigenbetrieb Abwasser anbelangt, müssen insbesondere die Kanalsanierungen im Zusammenhang mit der Verlegung von Nahwärmeleitungen im Bereich Feldbergstraße, Breiten und Obere Hauptstraße als zusätzliche Leistungen im Nachtragshaushalt verortet werden. Damit steigen die Investitionen auf 629 000 Euro. Deutlich geringer fallen hingegen die Investitionen bei der Breitbandversorgung aus. Sie sinken um eine Million auf 200 000 Euro.

Die Stadt hatte Zuschüsse bei Bund und Land beantragt und musste die Bewilligungsbescheide abwarten, bevor die Bauleistungen ausgeschrieben werden konnten. Nachdem der Förderbescheid des Landes erst vor kurzem eingetrudelt ist, werden in diesem Jahr keine kostenträchtigen Bauarbeiten mehr anlaufen.