Alte Satzung der Stiftung Krankenhausfonds hat ausgedient

Von Christina Rademacher

Löffingen. Eine Neufassung der Satzung der Stiftung Krankenhausfonds Löffingen wurde notwendig und wurde im Gemeinderat beraten und beschlossen.

Der Fonds ist aus dem 1871 gegründeten Unterstützungsverein hervorgegangen und 1873 von der Gemeinde übernommen worden. Beiträge der Gemeinden Löffingen, Bachheim, Dittishausen, Göschweiler, Reiselfingen, Rötenbach, Seppenhofen, Unadingen und Unterbränd haben die Einrichtung ermöglicht. 1982 wurde der Krankenhausbetrieb eingestellt und die Stadt hatte beschlossen, das Gebäude in ein Altenpflegeheim umzubauen.

Am 1. Oktober 1985 konnte der Heimbetreib des Altenpflegeheims St. Martin aufgenommen werden. Bürgermeister Norbert Brugger äußerte sich sehr erfreut, solch eine tolle Einrichtung zu besitzen. Der Krankenhausfonds Löffingen ist ausschließlich für mildtätige Zwecke bestimmt. Da die Küche mittlerweile auch den Kindergarten- und Schulbereich mit Essen versorgt, musste der Stiftungszweck geändert werden.

Dieser wurde wie folgt festgelegt: Den Unterhalt und Betrieb einer Einrichtung in Löffingen, die der Versorgung und Pflege alter, kranker und hilfsbedürftiger Menschen dient, sowie der hierzu dienlichen Nebeneinrichtungen einschließlich Wohnmöglichkeiten für Bedienstete, den Bau und die Beteiligung an Einrichtungen und Maßnahmen, die überwiegend dem altersfreundlichen Wohnen dienen sowie die Versorgung der Einrichtungen der Stadt Löffingen im Kindergarten- und Schulbereich mit Speisen und Getränken. Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschloss die vorgelegte Stiftungssatzung, die am Tag nach der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde in Kraft tritt.