CDU-Abgeordneter Patrick Rapp kritisiert Kultusministerium

Löffingen. Die Grundschule mit ihrer Außenstelle in Göschweiler wird auch zum kommenden Schuljahr keine Konrektorenstelle bekommen. Dies hat der baden-württembergische Kultusminister Andreas Stoch, SPD, auf Nachfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Patrick Rapp mitgeteilt. Erst mit dem Staatshaushalt 2017/2018 könne eine Konrektorenstelle geschaffen werden, so der Kultusminister.

Rapp hatte sich an den Minister gewandt, nachdem der Stadt Löffingen mitgeteilt wurde, dass die Ausschreibung einer Konrektorenstelle zum Schuljahr 2015/2016 verwehrt wurde. "Die Landesregierung hat erst jüngst einen Nachtragshaushalt beschlossen und im April in den Landtag eingebracht. Wohltaten werden über das ganze Land verteilt, aber für die benötigte Konrektorenstelle ist wohl kein Geld da", kritisiert der Abgeordnete.

Seine Forderung, die Konrektorenstelle im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen, sei mit dem Hinweis abgelehnt worden, dass dort nur bildungspolitische Schwerpunktmaßnahmen der Landesregierung berücksichtigt würden, teilt Rapp mit. Das Land sollte seiner Verantwortung nachkommen, fährt er fort. In Löffingen habe man extra den Weg der Neustrukturierung der Grundschulen gewählt, damit hier auch wieder eine Konrektorenstelle geschaffen werde. Auch vor dem Hintergrund, dass die derzeitige Schulleiterin ihr Amt zum Schuljahresende niederlegt und auch ein Nachfolger dann weitere zwei Jahre ohne Konrektor auskommen muss, sei dies eine falsche Entscheidung.

Im Herbst 2013 hatte der Löffinger Gemeinderat einen Antrag zur Neustrukturierung der Grundschulen beschlossen, der 2014 auch genehmigt wurde. Das Kultusministerium führt an, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung des Staatshaushaltsplans für das Schuljahr 2015/2016 im vergangenen Mai die Schülerzahl der damaligen noch alleinigen Grundschule Löffingen mit 169 unter dem Schwellenwert von 180 gelegen und Löffingen keinen Anspruch auf die Konrektorenstelle habe – obwohl die Neustrukturierung bereits genehmigt war.