Beim Areal des früheren Hallenbades hat öffentliche Gemeinbedarfsnutzung Vorrang. Foto: Borho Foto: Schwarzwälder-Bote

Öffentlicher Bedarf hat Vorrang

Von Georg Borho

Lauterbach. In der jüngsten Gemeinderatssitzung teilte Bürgermeister Norbert Swoboda mit, die eigentliche Sanierungsmaßnahme "Ortskern II" habe mit dem Ende des Jahres 2013 abgeschlossen werden können. Die Sanierung des Gemeindehauses und die Anlegung der Parkplatzfläche in der Pfarrer-Sieger-Straße waren letzte Maßnahmen.

Im Zusammenhang mit der Abrechnung benötige das Regierungspräsidium Freiburg indes eine Festlegung der Gemeinde zur zukünftigen Nutzung des früheren Hallenbad-Areals, sagte Swoboda. Bei einer geplanten künftigen privaten Nutzung des Grundstücks seien entsprechende Wertansätze zu berücksichtigen, was sich für die Gemeinde finanziell negativ auswirke, so Swoboda weiter. Er gab zu bedenken, dass für das Gelände ohnehin bereits seit längerer Zeit ein grundsätzlicher Beschluss bezüglich des Neubaus einer Sport- beziehungsweise Mehrzweckhalle bestehe, was einer öffentlichen Gemeinbedarfsnutzung entspreche. Es wurde beschlossen, dass für den Bereich des früheren Hallenbades eine öffentliche Gemeinbedarfsnutzung angestrebt und eine privatwirtschaftliche Nutzung (Wohnen und Gewerbe) ausgeschlossen werde.