Zweieinhalb Jahre Haft für 46-Jährigen wegen Handels mit illegalen Dopingpräparaten. Dummheit anderer skrupellos ausgenutzt.

Kreis Rottweil - Das Landgericht Konstanz hat einen 46-jährigen Geschäftsmann aus Rottweil wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von Dopingmitteln im Sport und wegen des Handels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken in sechs Fällen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte betreibt in Rottweil, Konstanz und Singen je einen Shop für Bodybuilder-Bedarf und Nahrungsergänzungsmittel.

Über seine Ladentheken ging laut Gericht das 3000-Fache des vom Gesetzgeber als nicht geringe Menge definierten Quantums an unerlaubten Substanzen. Mit den Straftaten hat er laut Gericht einen Gewinn von 12.000 Euro erzielt. Rund zehn Prozent der eingekauften Ware habe er selbst konsumiert.

Nach seiner Festnahme im September vorigen Jahres konnten große Mengen vom Tabletten, Pulvern und Ampullen in seiner Wohnung und in den drei Ladengeschäften sichergestellt werden.

Die Anklage der "Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaften" in Freiburg umfasste ursprünglich 21 Verbrechenstatbestände. Sie fußte im Wesentlichen auf den Aussagen eines Geschäftspartners, der in der Schweiz ebenfalls mehrere Geschäfte für Nahrungsergänzungsmittel und Bodybuilder-Bedarf betreibt. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen.

Laut Verteidiger des jetzt verurteilten Angeklagten hat dieser Mann seinen Mandanten als "eine Art Kronzeuge" falsch belastet, um sich möglichst bald aus der Untersuchungshaft zu retten. Vor dem Landgericht Konstanz machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Dem Gericht lagen jedoch Beweismittel gegen ihn in Form von verschlüsselten und konspirativen E-Mails vor, die er nachweislich im Frühjahr 2010 an verschiedene, unbekannte Personen geschickt hat. Sie könnten ihn als den großen Anabolika-Dealer entlarven, als welcher der jetzt verurteilte Mann aus Rottweil ursprünglich angeklagt war.

Abnehmer der Mittel war unter anderem auch ein Geschäftsinhaber aus Waldshut-Tiengen, der den Handel mit den verbotenen Dopingmitteln bereits eingeräumt hat. Sieben weitere Abnehmer blieben auch nach der jetzt durchgeführten, verkürzten Beweisaufnahme im Dunkeln. Aufgrund der Beweislage konnte der 46-jährige Angeklagte jetzt lediglich für sechs von ihm eingeräumte Fälle und für den illegalen Besitz einer Schusswaffe verurteilt werden.

Schwer wog für das Gericht, dass es sich bei den von ihm vertriebenen Dopingmitteln um hoch gesundheitsgefährdende Präparate handelt, die unter Missachtung aller geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften im Ausland hergestellt wurden. Er habe die Dummheit anderer Menschen skrupellos ausgenutzt, um sich selbst zu bereichern, warf das Gericht ihm vor.

Dass es trotzdem zu einer milderen Strafe kam, begründete man mit dem Geständnis und dem Unrechtsbewusstsein des Mannes sowie mit seiner beruflichen Einbindung und Verantwortung als Arbeitgeber. Seit einem halben Jahr sitzt er in Untersuchungshaft. Gegen eine Kaution von 12.000 Euro wurde der Haftbefehl vorübergehend ausgesetzt. Nach Haftantritt kann der Mann als Ersttäter damit rechnen, bald einen Freigänger-Status zu erreichen, und nach der Hälfte der Strafe auf Bewährung freizukommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.