Das Jobcenter des Landkreises und der Agentur für Arbeit ist Anfang 2012 an den Start gegangen. Foto: Alt

Auch nach Urteil bleibt Kritik an Auswahl der Optionskommunen. Landkreis will politisch dranbleiben.

Kreis Freudenstadt - Es bleibt beim Jobcenter des Landkreises Freudenstadt und der Agentur für Arbeit Nagold/ Pforzheim. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts scheint dem Landkreis wohl nichts anderes übrig zu bleiben, als sich auf Dauer mit dieser Lösung anzufreunden. Doch so leicht will man sich im Landratsamt nicht geschlagen geben.

Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag eine Klage verschiedener Landkreise und einer Stadt überwiegend ab, an der sich auch der Landkreis Freudenstadt und der Landkreis Calw beteiligt hatten.

Damit bleibt im Landkreis Freudenstadt – zumindest zunächst – alles beim Alten und damit beim Jobcenter, das der Landkreis seit Anfang 2012 gemeinsam mit der Agentur für Arbeit betreibt. Davor hatten sich die Agentur für Arbeit und der Landkreis die Aufgaben im Hinblick auf Hartz IV-Empfänger geteilt – der Kreis war für die Kosten der Unterkunft und die kommunalen Eingliederungsleistungen zuständig, die Agentur für Arbeit gewährte die Regelleistungen und übernahm die Vermittlung und Qualifizierung von Arbeitslosen. Doch dann wurde diese Form der Organisation als verfassungswidrig eingestuft. Als Möglichkeiten standen damals ein gemeinsames Jobcenter mit der Arbeitsagentur oder das sogenannte Optionsmodell zur Debatte, bei dem der Landkreis alleine für alle Leistungen nach Hartz VI zuständig gewesen wäre.

Der Kreistag hatte sich für das Optionsmodell entschieden, doch der Landkreis war beim Bewerbungsverfahren zwar als geeignet einstuft worden, aber wegen des begrenzten Kontingents nicht zum Zug gekommen. So wurden im Januar 2012 mit der Agentur für Arbeit das Jobcenter in den Räumen der Agentur für Arbeit in Freudenstadt und außerdem eine Dienststelle in Horb aus der Taufe gehoben – trotz laufender Klage des Landkreises Freudenstadt und weiterer Landkreise. Zwar hat sich das Jobcenter inzwischen etabliert, doch im Landratsamt hält man auch nach dem Urteil weiterhin an dem Wunsch fest, die Zuständigkeit für alle Leistungen nach Hartz VI allein zu übernehmen. Eines der Hauptargumente ist dabei, dass die Leistungsempfänger beim Optionsmodell nur einen Ansprechpartner haben.

Es bleibt auch die Kritik daran, wie die Optionskommunen ausgewählt wurden. Ob das Verteilungsverfahren den Anforderungen an ein "willkürfreies, transparentes und nachvollziehbares Zulassungsverfahren genügt, ob es insbesondere nicht bundesrechtlicher Regelungen über die Verteilung der möglichen Optionskommunen auf die Länderkontingente bedarf, war vom Bundesverfassungsgericht leider nicht zu entscheiden", so der Erste Landesbeamte Klaus-Ulrich Röber auf Anfrage unserer Zeitung. Dennoch bestünden daran Zweifel, die zu diskutieren seien und gegebenenfalls doch noch zu einer Zulassung der optierenden Kommunen auf dem politischen Weg führen können. Daran sei weiter zu arbeiten, teilt Röber mit. So nimmt es nicht Wunder, dass er zum künftigen Vorgehen des Landkreises erklärt: "Wir werden politisch weiter im Sinne der Klageanträge agieren."