Franz Link, im Polizeipräsidium Tuttlingen in der Abteilung Prävention und kriminalpolizeiliche Beratungsstelle tätig, informiert in der Gemeindehalle in Weiler. Foto: Hübner Foto: Schwarzwälder-Bote

Franz Link informiert beim Forum über die Bestimmungen des Jugendschutzes

Von Stephan Hübner

Königsfeld-Weiler. Zu einem Vortrag zum Thema "Jugendschutz – Ausgehzeiten – Was sind K.-o.-Tropfen" hatte das Jugendforum eingeladen. Polizist Franz Link sprach in der Gemeindehalle vor Eltern, Vereinsvertretern und Jugendlichen.

Link klärte zu Beginn Grundsätzliches. So dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung durch personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Personen weder öffentliche Tanzveranstaltungen besuchen noch alkoholische Getränke zu sich nehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Aufenthalt ohne solche Personen nur bis 24 Uhr gestattet. Die Abgabe von Tabakwaren an unter 18-Jährige ist verboten. Tabak sei oft der Einstieg in weiche Drogen, auch Eltern seien dabei gefragt, erklärte Link.

Konsum und Verkauf von Bier und Wein sind nur an Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt, Spirituosen und Alcopops erst ab 18 Jahren. Unter 16-Jährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in Disco oder Gaststätte, 16-Jährigen ist der Aufenthalt bis 24 Uhr erlaubt. Bei der Begleitung durch ältere Geschwister stelle sich die Frage, ob die ihre Aufgabe seriös wahrnehmen können.

Link riet dazu, vor Veranstaltungen einen Jugendschutzbeauftragten zu ernennen, der sich um das Thema kümmert. Zu klären sei auch, wann ein Hausverweis fällig wird oder die Polizei verständigt werden sollte. Security-Mitarbeiter sollten Sachkundenachweise haben.

Pro 50 Besucher sollte es einen Ordner geben. Sinnvoll seien Armbändel zur Altersunterscheidung, Notfallpläne für Störungen von außen und Gläserpfand oder besser Hartplastikbecher, um Verletzungen zu vermeiden. Link riet auch zum Aushang von Bus- oder Zugfahrplänen, Telefonnummern von Taxidiensten und Notrufnummern für sichere Heimwege.

Keine Experimenten mit K.-o.-Tropfen

Auch sollten Plakate an Eingang und Bar auf den Jugendschutz hinweisen, das Angebot deutlich günstigere alkoholfreie Getränke einschließen, Veranstaltungen nicht als "Koma-Saufen" oder mit einer "Happy Hour" beworben und an erkennbar Betrunkene kein Alkohol abgegeben werden. Wie Link erklärte, droht Verkaufspersonal, das die geltenden Vorschriften missachtet, eine Geldbuße bis zu 50 000 Euro.

Er warnte dringend von Experimenten mit K.-o.-Tropfen, die bei falscher Dosierung zu Bewusstlosigkeit, Koma und Atemlähmung mit tödlichem Ausgang führen könnten. Offene Getränke sollten nie unbeaufsichtigt gelassen oder von Unbekannten angenommen werden. Im Trend seien bei Jugendlichen "Legal Highs" durch neuartige chemische Stoffe. Wie Link erklärte, mehren sich Hinweise, wonach diese Stoffe zusammen mit Alkohol zu Todesfällen führen können.

Für Eltern sei wichtig, mit Kindern im Gespräch zu bleiben und ihnen ihre Verantwortung zu vermitteln. Das Schlechteste sei, wenn Eltern sich einfach abhängen und Kinder sich selbst überlassen.

Link beantwortete einige konkrete Fragen der Besucher. So dürfen Veranstalter den Gästen den Pass oder Personalausweis nicht abnehmen, ihn aber fotografieren oder ein Foto der Person machen, um sie später in der Menge wiederfinden zu können. Nach Ende der Veranstaltung müssen diese Informationen vernichtet werden.

Während der Busfahrt übernehmen Vereinsvorsitzende die Verantwortung. Vereine sollten darauf achten, dass nicht "ganze Batterien an hartem Bölkstoff" mitgeführt werden.

Von der Mitnahme minderjähriger Nichtmitglieder riet Link ab. Zumindest sollte das mit Eltern abgeklärt sein. Am Besten sei es, wenn die Eltern dabei sind. Wer als Veranstalter beobachte, dass Minderjährige beispielsweise Alkohol von volljährigen Gästen bekommen, sei zum Einschreiten verpflichtet.

Weitere Informationen: www.jugendschutzaktiv.de oder partypass.de