Nicht immer ist ein Platz in der Wunschkita frei. (Symbolfoto) Foto: dpa/Uwe Anspach

Wer ein Kleinkind zwischen einem und drei Jahren hat, der hat auch Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser lässt sich jedoch aufgrund des Fachkräftemangels immer schwerer erfüllen. Und bei der Frage nach einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort gehen die Meinungen auseinander.

Bisher habe man den Rechtsanspruch stets erfüllen können, stellte Sozialdezernentin Angela Jetter im Kreisjugendhilfeausschuss klar, doch nicht immer gelingt das zur Zufriedenheit aller Seiten. Denn manchmal bedeutet das auch, dass es zwar einen Betreuungsplatz gibt, aber nicht im eigenen Ort.