Ab 1. Juli darf Kabelfernsehen nicht mehr Teil des Mietvertrags sein. Doch der Abschluss eines Anschlussvertrags scheint nicht immer so leicht umsetzbar zu sein. Foto: © diy13 – stock.adobe.com

Kabelanschluss über den Mietvertrag? Damit ist am 1. Juli Schluss. Unser Autor aus Eutingen wollte sich um einen Anschlussvertrag kümmern und berichtet von seiner Hotline-Odyssee mit frustrierendem Ausgang.

Neulich flatterte ein Schreiben des Vermieters ins Haus. Er teilte mit, dass er den aktuell gültigen Vertrag mit dem TV-Anbieter Vodafone fristgerecht zum 30. Juni 2024 gekündigt habe und man sich ab dem 1. Juli 2024 bittschön selbst um einen Lieferanten für das täglich TV-Vergnügen kümmern müsse. Das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt weg.