Einen "Schweinebungalow" (Standort Bildmitte, im hinteren Bereich bei den dort lagernden Heuballen) möchte ein Hüfinger Öko-Landwirt in unmittelbarer Nachbarschaft zu seinem landwirtschaftlichen Hof errichten. Foto: Limberger-Andris Foto: Schwarzwälder-Bote

Amt sieht bislang keine Ablehnungsgründe für einen Hüfinger "Schweinebungalow"

Von Stefan Limberger-Andris

Hüfingen. Eine gesellschaftliche und kommunalpolitische Diskussion über den geplanten Bau eines "Schweinebungalows" wurde in Hüfingen angestoßen. Derzeit überprüft das Baurechtsamt der Landkreisverwaltung das Vorhaben in einem Genehmigungsverfahren.

Die Bauvorlagen zum Bauantrag seien vollständig, bestätigte Heike Frank, Pressesprecherin im Landratsamt. Die Stadt Hüfingen habe bereits das Einvernehmen zum Bauantrag erteilt. Auch die Nachbarbeteiligung sei abgeschlossen. Zwei Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange stünden noch aus.

Die von den Unterzeichnern der Unterschriftenliste geäußerten Befürchtungen zu Immissionen durch den Schweinestall würden vom Landratsamt und den Fachbehörden geprüft, erläuterte Heike Frank weiter. Bei der Prüfung, ob der im Außenbereich nach Baugesetzbuch privilegierte "Schweinebungalow" schädliche Umwelteinwirkungen auf die Nachbarschaft hervorrufen kann, fänden zudem die Nachbareinwendungen Berücksichtigung. Bislang lägen keine Ablehnungsgründe für die Baugenehmigung vor.

Die Frist für die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange laufe noch bis Ende November, so die Auskunft des Landratsamts. Danach müsse die Baurechtsbehörde innerhalb von zwei Monaten über den Bauantrag entscheiden, sagte Heike Frank weiter. Ungeachtet dessen sei dem Amt an einer zügigen Entscheidung über den Bauantrag gelegen.

Die Nachbarn, die bei der Nachbarbeteiligung fristgerecht Einwände gegen den Bauantrag vorgebracht haben, und der Sprecher der Unterschriftenliste erhalten bei Erteilung der Baugenehmigung eine Ausfertigung zugestellt, erläutert Heike Frank. Gegen die Baugenehmigung können die einsprechenden Nachbarn innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, über den das Regierungspräsidium Freiburg als Widerspruchsbehörde entscheide. Im Falle eines zurückweisenden Widerspruchsbescheides, also der Bestätigung der Baugenehmigung durch das Regierungspräsidium, hätten die Nachbarn die Möglichkeit gegen die Baugenehmigung Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg zu erheben.

Das Landratsamt werde dem 60-jährigen Landwirt eine Baugenehmigung nach derzeitigem Sachstand kaum verweigern können, erläutert Joachim Gwinner, Erster Landesbeamte, in einem Schreiben an die Initiative. Das Landratsamt sei an ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom Juni 2008 gebunden. Dort sei festgestellt worden, dass die geplante Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs um einen Anbau für sechs Sauen samt Ferkeln und Eber, insgesamt 60 Tiere, für die als betroffen geltende Nachbarschaft zumutbar sei.

Initiative sammelt an die 400 Unterschriften

Die Hüfinger Initiative hatte an die 400 Unterschriften gegen den Bau des "Schweinebungalow" gesammelt und diese dem Landratsamt im Oktober zugesandt (wir berichteten). Allerdings sei diese Unterschriftenliste baurechtlich irrelevant, wertet Horst Vetter, Hauptamtsleiter der Stadt Hüfingen. Der Hüfinger Landwirt habe sich am Verwaltungsgericht einen Bauvorbescheid erstritten, und dieser sei verbindlich, soweit planerisch an dem Vorhaben nichts geändert werde.

Alexander Hermann, Mitglied der Initiative, fixierte im Gespräch mit unserer Zeitung die Anzahl der Einsprecher gegen das Vorhaben bei rund 50. Die Initiative habe kein Interesse an einer Aussiedlung des kompletten landwirtschaftlichen Hofs, der "Schweinebungalow" sollte jedoch außerorts errichtet werden. Befürchtungen, dass sich langfristig aus der Haltung der relativ geringen Anzahl von 60 Schweinen mehr Tiere ergeben, seien nicht völlig von der Hand zu weisen. Und dies könne letztlich zu einer deutlich höheren Geruchsbelastung führen.

Der Hüfinger Landwirt führte bereits im Oktober im Gespräch mit unserer Zeitung an, dass durch die Strohhaltung eine Geruchsbelästigung angrenzender städtischer Bereiche kaum zu befürchten sei. Der landwirtschaftliche Hof des Hüfingers liegt an der Bräunlinger Straße, in einem als Mischgebiet ausgewiesenen Bereich westlich der Kernstadt. Der landwirtschaftliche Hof sei 1832 am jetzigen Standort errichtet worden, die landwirtschaftliche Tätigkeit der Familie reiche bis zum 30-jährigen Krieg zurück, so der zertifizierte Öko-Landwirt im Oktober. Die geplante betriebliche Erweiterung sei in sich schlüssig, so der Öko-Landwirt, weil sie durch das Verfüttern eigenen Getreides einen geschlossenen Kreislauf darstelle.

Die Stadtverwaltung Hüfingen habe sich eine andere städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gewünscht, betonte Bürgermeister Anton Knapp in einer damaligen Stellungnahme zum aufkeimenden Widerstand aus der Bevölkerung. Wie bereits vor Jahren stehe sie weiterhin bereit, das Gelände als Bauerwartungsland aufzukaufen und dem Landwirt eine Aussiedlung seines Betriebs zu ermöglichen. Nach Informationen unserer Zeitung soll es ein Gesprächsangebot seitens des Bürgermeisters an den Landwirt gegeben haben, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.