Im ehemaligen Gasthaus Löwen leben derzeit 16 Asylbewerber. Topmodern ist das Gebäude nicht, doch laut Hauptamtsleiter Vetter in Ordnung und keinesfalls unwürdig. Foto: Falke

Arbeitskreises Asyl äußert Kritik an 308 Euro für Zweibett-Zimmer im Löwen. Stadt nimmt Stellung zu Vorwürfen.

Hüfingen - 300 Euro im Monat für ein Vierbett-Zimmer im Hüfinger Asylbewerberheim? Der Vorwurf wog zunächst schwer, den eine Ehrenamtliche bei einem Zusammentreffen in Donaueschingen machte. Hauptamtsleiter Horst Vetter nimmt Stellung.

Bei dem Zusammentreffen des Arbeitskreises Asyl in Donaueschingen am Mittwochnachmittag mit Staatsrätin Gisela Erler kam die Sache auf den Tisch. Eine Ehrenamtliche beschwerte sich darüber, dass Asylbewerber in Hüfingen, die bereits keine Leistungen mehr aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Miete in Höhe von 300 Euro bezahlen müssen und das für die Unterbringung in einem Vierbett-Zimmer.

Auch die wohnlichen Zustände seien wohl dürftig. Veraltete Räume und der fehlende Internetzugang würden das Leben der Asylbewerber nicht einfacher machen. Gerade zum Thema der Miethöhe gingen die Augen und Ohren bei den Beteiligten, wie der Staatsrätin und dem Kreissozialamtsleiter Jan Hauser richtig auf und versprachen Prüfung.

Der Schwarzwälder Bote sprach am Donnerstag mit Hauptamtsleiter Horst Vetter, ob diese Tatsache zutreffe. Vetter bestätigt, dass Asylbewerber, die bereits Arbeit hätten und deshalb keine Leistungen mehr über das Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Miete an die Stadt bezahlen müssten. Er bestätigt auch, dass es sich hierbei um eine Miete in Höhe von 308 Euro pro Monat handle. Doch falsch seien die Aussagen, dass die Männer, aktuell 16 an der Zahl, in Vierbett-Zimmern untergebracht seien. Die Zimmer seien maximal mit zwei Betten ausgestattet. "Außerdem ist dieser Betrag inklusive Strom, Wasser, Heizung und Müll. Natürlich müssen wir auch die Investitionskosten umlegen, die wir anfangs hatten. Der Mietpreis ist mit dem Landratsamt abgestimmt, denn diesen erhalten wir für jeden Asylbewerber erstattet, der kein Einkommen hat. Die anderen bezahlen genau den gleichen Satz", stellt der Hauptamtsleiter klar. Er gehe nicht davon aus, dass die Stadt eine überteuerte Miete verlange, wenn das Landratsamt diese geprüft habe und für in Ordnung befunden hätte.

Auch beim Vorwurf des alten Zustands des Gebäudes kommt bei Vetter Unverständnis auf. "Bis vor etwa anderthalb Jahren hat dort die Eigentümerfamilie gelebt. Natürlich ist das Gebäude nicht in einem topmodernen Zustand, aber in Ordnung. Die Fenster sind okay, und alles funktioniert. Bestimmt sind die Fliesen aus einer anderen Zeit, aber das halte ich für verträglich", argumentiert Vetter. Die Stadt habe sich außerdem vor Bezug des Hauses um den Brandschutz gekümmert und neue Duschen eingebaut. Auch an der Küche wurde laut Vetter etwas gemacht. "Ich möchte klarstellen, dass wir uns mit dem Mietpreis nicht bereichern wollen, sondern dieser die anfallenden Kosten abdeckt", stellt der Hauptamtsleiter klar.

Der fehlende Internetanschluss sei Tatsache, doch sei das Problem der Haftung zu beachten. Weder Eigentümer noch Stadt wollen ihren Kopf dafür hinhalten, wenn über einen freien Internetzugang auch Dinge gemacht werden könnten, die eventuell Konflikte mit dem Gesetz herbeiriefen. "Kein Problem, weder für Stadt noch für Eigentümer, ist es aber, wenn sich die Männer eigenständig, wie andere Mieter auch, Internet über einen Anbieter beschaffen wollten", so Vetter. Diesen müssten sie dann aber aus der eigenen Tasche finanzieren.