Pläne zum Bau eines Schweinebungalows in Hüfingen: Träger öffentlicher Belange äußern keine Bedenken

Von Stefan Limberger-Andris

Hüfingen. Die Zeichen für den Bau eines Schweinebungalows im Hüfinger Westen stehen für den planenden Landwirt günstig. Es gab bislang beim Landratsamt keine weiteren Einwände gegen das Projekt.

Die Pläne des 60-jährigen Landwirts, im Westen der Kernstadt einen Schweinebungalow für 60 Tiere errichten zu wollen, hatten in den vergangenen Wochen für erheblichen Wirbel in der Kernstadt gesorgt (wir berichteten mehrfach). Anwohner hatten auf einer Liste rund 400 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt.

Die Baurechtsbehörde im Landratsamt hatte den Trägern öffentlicher Belange bis Ende November Zeit gegeben, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Von dieser Seite lägen keine Einwände gegen die Errichtung des Schweinebungalows vor, bestätigte Heike Frank, Pressesprecherin im Landratsamt. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Baurechtsbehörde innerhalb von zwei Monaten über den Bauantrag entscheiden und einen positiven Bescheid, also eine Baugenehmigung, erteilen werde.

Eines der Hauptargumente der Gegner des Schweinebungalows, es sei mit einer nicht hinzunehmenden Geruchsbelästigung zu rechnen, erscheint durch ein neuerliches Gutachten des Landwirtschaftsamtes widerlegt. Nach der Einschätzung des Amtes ändere sich nichts gegenüber dem Gutachten, welches einem gerichtlichen Verfahren im Jahre 2008 zugrunde lag. Damals urteilte das Verwaltungsgericht Freiburg, dass der klagende Landwirt den im Außenbereich nach Baugesetzbuch privilegierten "Schweinebungalow" bauen dürfe. Die damalige Prüfung der Bauvoranfrage hatte in einem ersten Gutachten eine zumutbare Geruchsbelästigung ergeben.

Die geplante Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs um einen Anbau für sechs Sauen samt Ferkeln und Eber, insgesamt 60 Tiere, waren für die als betroffen geltende Nachbarschaft als zumutbar eingestuft worden. Der Hüfinger Landwirt führt noch heute an, dass durch die Strohhaltung eine Geruchsbelästigung angrenzender städtischer Bereiche kaum zu befürchten sei.

Heike Frank hatte vor Wochen bestätigt: Die Bauvorlagen zum Bauantrag sind vollständig, die Stadt Hüfingen erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag. Auch die Nachbarbeteiligung ist abgeschlossen. Bescheinigt die Überprüfung der landwirtschaftlichen Fachbehörde nun also keine schädlichen Umwelteinwirkungen der geplanten Schweinehaltung auf die Nachbarschaft, sprich keine Geruchsbelästigung, können einsprechende Nachbarn, es sollen an die 50 sein, so Alexander Hermann, Sprecher der Initiative gegen den Schweinebungalow, trotzdem innerhalb eines Monats Widerspruch beim Regierungspräsidium Freiburg einlegen. Im Falle eines zurückweisenden Widerspruchsbescheides, also der Bestätigung der Baugenehmigung durch das Regierungspräsidium, hätten die Nachbarn die Möglichkeit gegen die Baugenehmigung Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg zu erheben.

Ein weiteres, schriftliches Gesprächsangebot der Stadtverwaltung über Modalitäten einer Aussiedlung des landwirtschaftlichen Hofs sei nicht zustande gekommen, bestätigte der Hüfinger Landwirt im Gespräch mit unserer Zeitung. Eine Aussiedlung sei seit vielen Jahren kein Thema für die Familie. Wohltuend sei der aus Teilen der Bevölkerung kommende Zuspruch für das Projekt, so der zertifizierte Öko-Landwirt.

Die Stadtverwaltung möchte dem 60-Jährigen das Gelände als Bauerwartungsland abkaufen. Es sei dort eine andere städtebauliche Entwicklung erwünscht, hatte Bürgermeister Anton Knapp vor Wochen betont.