Im Kindergarten wird der Nachwuchs auf Wunsch von qualifizierten Erziehern betreut. Das entlastet berufstätige Eltern ernorm. In der Luise-Scheppler-Kindertagesstätte genießen Josi, Finn, Erik und Armin die Nachmittagsstunden in der Gruppe. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Gebührenbefreiung ist heute Thema / SPD fordert Resolution an die Landesregierung

Plätze in Kindertageseinrichtungen sind begehrt und in vielen Gemeinden Mangelware. Wichtiges Thema sind dabei jedoch auch die Kosten, die in Form von Beiträgen für die Eltern fällig werden.

Hüfingen (guy). Es gibt Initiativen, die solche Beiträge gerne generell vom Tisch hätten. In Hüfingen soll heute Abend im Gemeinderat dazu ein entsprechender Vorstoß diskutiert werden, Kindergartenplätze vom fälligen Beitrag zu befreien. Wie die SPD-Fraktion angeregt hatte, geht es darum, eine Resolution oder Petition an die Landesregierung zu verfassen, in der eben jenes Anliegen zum Ausdruck kommt: das Ziel einer beitragsfreien Kinderbetreuung.

Die Bregstädter Sozialdemokraten halten den Einstieg in die beitragsfreie Kindergartenbetreuung für einen wichtigen Standortfaktor in der Stadt. "Wann denn soll das familienfreundliche Hüfingen diesen Schritt machen, wenn nicht in Zeiten, wo die Finanzen in Bund, Land und Kommunen geradezu sprudeln?", so Kerstin Skodell, Sprecherin der Gemeinderatsfraktion. Bildung dürfe nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb müsse nicht nur nach Land und Bund gerufen werden, sondern die Stadt selbst müsse sich an dieser Stelle auch bewegen.

Die Stadt sieht in Hüfingen bereits eine Menge Möglichkeiten für Eltern gegeben, sich bei der Finanzierung eines Kindergartenplatzes Unterstützung zu holen. Bezüglich der Kindergartenbeiträge werde in der Stadt derzeit das sogenannte Württemberger Modell angewandt. Dabei werden durch die jeweiligen Träger der Einrichtungen Beiträge erhoben, um 20 Prozent der Betriebsausgaben zu decken. So bezahlt eine Familie mit einem Kind unter 18 Jahren für ein Jahr in der Regelgruppe derzeit 111 Euro.

Beiträge sind gestaffelt, sodass Familien mit mehreren Kindern weniger bezahlen müssen. Für eine Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren entfallen so pro Jahr lediglich 18 Euro. Kosten für Mittagessen in der Ganztagesbetreuung sind dabei nicht enthalten, sie müssen von den Eltern zusätzlich aufgebracht werden.

Bei der Beitragsbemessung können Eltern, die im Besitz des städtischen Familienpasses sind, diesen auch entsprechend anrechnen lassen. Der Pass wurde 1993 eingeführt und soll Familien und Senioren, deren Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, fördern. Dabei ist in Kindertageseinrichtungen eine maximale Förderung von 50 Prozent der Beiträge möglich. Die Beiträge werden für Eltern, die Hartz IV oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, übernommen.

Die Gemeinde besitze zwar keine eigenen Kindergärten, zahle den jeweiligen Trägern allerdings Zuschüsse. Bei der Betreuung von Kindern in einem Alter unter drei Jahren seien das etwa mindestens 63 Prozent der Betriebsausgaben. 2017 ging dabei eine Summe von rund 1,8 Millionen Euro an die Träger. Hinzu komme auch noch der interkommunale Kostenausgleich, der nach Pauschalsätzen abgerechnet werde.

Die Stadtverwaltung spricht sich, sollte der Gemeinderat entsprechend entscheiden, eher für eine Resolution aus. Dabei handelt es sich um eine Forderung an den baden-württembergischen Landtag, die sich auf einen Beschluss berufen kann. Eine Petition ist hingegen schlicht ein Anliegen, das in Stuttgart vorgebracht werden kann. Das wäre jedoch unpassend, da die Finanzierung der Kinderbetreuung im Finanzausgleichsgesetz des Landes bereits festgelegt ist.

Die Stadt habe sich beim Gemeindetag des Landes Baden-Württemberg erkundigt und dort erfahren, dass es derzeit keine Bestrebungen gebe, eine beitragsfreie Kinderbetreuung einzurichten.

Der Gemeindetag sehe hier die jeweilige Gemeinde in der Pflicht, sich um die Belange der Kinderbetreuung zu kümmern. Er verweise zudem auf die in zahlreichen Einrichtungen sozialgestaffelten Gebühren, sowie die Ansprüche von Eltern, im Sonderfall Leistungen der Jugendhilfe zu erhalten.

Pro: Entlastung der Familien mit Kindern, die in eine entsprechende Einrichtung gehen, werden im Falle einer erfolgreichen Resolution entlastet. Das Land müsste zudem zu der Thematik Stellung beziehen.

Contra: Betriebskosten könnten ansteigen, da hochwertige Angebote vermehrt genutzt würden. Elternbeiträge seien erforderlich, um einen quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung voranzutreiben. Der Bildungsausschuss des Landtags habe 2017 beschlossen, die Priorität auf qualitätssichernde Maßnahmen an Kitas zu setzen und keinen Kinderbildungspass für 84 Millionen Euro einzuführen. Die Lehrer-Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) habe diesen Schritt begrüßt. Wie die Stadt sagt, bestehen Fördermöglichkeiten, etwa der Familienpass, die es allen Kindern ermöglichen, eine Kindertageseinrichtung zu besuchen. Zudem könne man aus Sicht des Landes die Frage stellen, warum nicht die Stadt selbst beitragsfreie Plätze in den Einrichtungen einführe.