Gereizte Stimmung im Saal des Landgericht beim Verfahren um den Hüfinger Postraub / Etliche Vorstrafen bereits

Konstanz/Hüfingen (tam). Gereizte Stimmung herrschte gestern im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Konstanz. Ein 43-jähriger Angeklagter aus Hüfingen, dem die Staatsanwaltschaft einen Raubüberfall in Hüfingen und zwei versuchte in Donaueschingen vorwirft, berief sich auf Gedächtnisschwund.

Dieser Gedächtnisschwund rühre her von exzessiven Alkohol- und Tablettenmissbrauchs zu den Tatzeiten, so der Angeklagte.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf dem erheblich vorbestraften und zuletzt zu acht Jahren Haft verurteilten Angeklagten vor, sich die ganzen Jahre über nicht um eine Therapie bemüht zu haben. Dies wiederum machte dessen Verteidiger ärgerlich. Sein Mandant habe während der langen Haftzeiten nie wirklich eine Chance auf eine sinnvolle Therapie gehabt, erklärte er. Stattdessen habe man ihn mit Sexualstraftätern in eine Gruppentherapie geschickt.

Als der Angeklagte im Juli vorigen Jahres in Donaueschingen nach einem missglückten Raubüberfall festgenommen werden konnte, hatte er knapp drei Promille Alkohol im Blut. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Laut Anklage bedrohte er einen Mann, der gegen 21.30 Uhr gerade seine Tageseinnahmen in einen Geldautomaten eingezahlt hatte, beim Verlassen der Bank mit dem abgebrochenen Hals seiner Wodka-flasche. Dass dieser gar kein Geld mehr in der Tasche hatte, muss ihm entgangen sein.

Als der Bedrohte sich gegen den mit der Scherbe herumfuchtelnden Täter wehren wollte, verletzte er sich erheblich an der Hand und musste operiert werden. Sein Anwalt hat Nebenklage erhoben, um Fall einer Verurteilung Schmerzensgeld zu erwirken.

Zwei Monate zuvor soll der 43-Jährige einem Bekannten im "Karlspark" in Donaueschingen mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt haben, weil der leugnete, ihm 300 Euro geklaut zu haben. In diesem Fall konnte er sich gestern noch an einen Vorfall erinnern, den er als "Schubserei" bezeichnete. Zugeschlagen habe er nicht.

Von einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Poststelle in Hüfingen, den er laut Staatsanwaltschaft im November 2012 begangen haben soll, wusste er gestern dagegen gar nichts mehr. "Dazu sage ich: unschuldig", stellte er fest.

Polizei und Staatsanwaltschaft sind sich dagegen ziemlich sicher, dass er der Täter war. Dieser sei damals am frühen Abend mit einer tief ins Gesicht gezogenen Kapuze in der Postagentur erschienen und habe plötzlich eine mit Gaspatronen geladene Schreckschusspistole auf die Angestellte gerichtet. Damit zwang er die Frau, die Kasse zu öffnen, aus der er 900 Euro nahm. Fünf Tage später wurde die Waffe im Mülleimer der öffentlichen Herrentoilette des Hüfinger Rathauses gefunden.

17 Zeugen sollen in dem Prozess helfen, dem Angeklagten die drei Taten nachzuweisen. Ein Sachverständiger soll zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten und vermutlich zur Möglichkeit einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt Stellung nehmen. Wann es zur Urteilsverkündung kommt, ist derzeit noch nicht bekannt.