Hochbrücke: Bund könnte rasch finanzieren

Horb. Es ist zwar nur ein Schritt in einem langen Rennen, aber ein überaus bedeutsamer: Der Planfeststellungsbeschluss für die Hochbrücke liegt vor.

Da zudem bereits mit Volldampf weiter geplant wird, könnte in den nächsten Jahren schon der Bau beginnen. Doch noch gibt es zwei große Klippen zu umschiffen.

Zum einen muss der Bund als Geldgeber die nötigen Mittel für den Bau bereit stellen – ansonsten hilft die beste Planung nichts. Baurecht besteht aber nun mit der Rechtskraft des Beschlusses. Zudem ist die Brücke im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes enthalten, so dass der Bund die Finanzierung nun sicher stellen könnte, so die Hoffnung aus Horber Sicht.

Eine andere Unwägbarkeit sind mögliche Klagen gegen das Mammutprojekt. Insbesondere bei den Anliegern aus Nordstetten gab es in der Vergangenheit gehöriges Grummeln gegen die Hochbrücke und insbesondere den damit verbundenen Lärm. Doch mit Hilfe von Lärmschutzwänden sollen diese Probleme in den Griff bekommen werden. Diese würden die Nordstetter nur mit der Hochbrücke erhalten. Ohne Hochbrücke bleibt ihnen der derzeitige Lärmpegel von der B 32 erhalten.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt nun von Donnerstag, 27. Juli, bis Montag, 14. August, zur Einsichtnahme im Rathaus aus.

Geplant wird derzeit bereits die Baustellenzufahrt zu den Pfeilern eins und zwei. Zudem werden die Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung für den Pfeiler vier gefertigt.