Wird es weiterhin einen hauptamtlichen Ortsvorsteher für den Teilort geben? / Kerstin Just geht zum 1. April

Von Florian Ganswindund Jürgen Lück

Horb-Talheim. Ist Talheim schon eine echte Einheit? Ist der Ort schon reif für einen ehrenamtlichen Ortsvorsteher? Der Gemeinderat will nun zunächst den Ortschaftsrat anhören.

Hintergrund ist, dass die bisherige hauptamtliche Ortsvorsteherin Kerstin Just am 1. April ihre neue Stelle als Hauptamtsleiterin in Bisingen (Zollernalbkreis) antritt.

Talheim ist der einzige Ortsteil, der hauptamtlich von einem Ortsvorsteher geführt wird. Dazu kam es nach dem Zusammenschluss von Ober- und Untertalheim im Jahr 2004. Damals habe die Frage eines "neutralen Ortsvorstehers" eine gewichtige Rolle gespielt. Der Ortschaftsrat hatte sich 2004 deutlich dafür ausgesprochen, mit zehn gegen zwei Stimmen. Kerstin Just, die bereits seit 2001 Geschäftsstellenleiterin von Ober- und Untertalheim gewesen war, wurde daraufhin hauptamtliche Ortsvorsteherin von "Gesamt-Talheim".

Mit dem Weggang von Just stellt sich aber nun die Frage, ob die hauptamtliche Lösung überhaupt noch notwendig ist. Denn erstens hat Talheim eine "Sonderlösung" gegenüber anderen Horber Ortsteilen, zweitens kostet das die Stadt deutlich mehr. Während eine ehrenamtliche Lösung mit zirka 21 000 Euro jährlich zu Buche schlägt, liegen die Kosten einer hauptamtlichen Lösung bei zirka 30 bis 40 000 Euro, abhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe und -stufe des Amtsinhabers.

Für eine ehrenamtliche Lösung könnte laut Verwaltung auch die "Scharnierfunktion" des Ortsvorstehers als Leiter der örtlichen Verwaltung und als Vorsitzender des Ortschafstrats mit kommunalpolitischer Legitimation sprechen. "Diese Funktion könnte nur durch einen ehrenamtlichen Ortsvorsteher ausgefüllt werden", so die Verwaltung. Hintergrund ist, dass die hauptamtliche Ortsvorsteherin nicht Vorsitzende des Ortschaftsrates ist und in dem Gremium auch kein Stimmrecht besitzt.

Für die Beibehaltung der bisherigen hauptamtlichen Lösung könnte dagegen sprechen, dass dem "neutralen Ortsvorsteher" ein großes Gewicht beim Integrationsprozess begemessen worden sei. Auch sei die zeitliche Inanspruchnahme ein Gesichtspunkt, die für die Beibehaltung der bisherigen Regelung sprechen könnte. Talheim ist von der Einwohnerzahl weiterhin die größte Ortschaft innerhalb der Gesamtstadt.

Der Ortschaftsrat selbst hat es wohl nun in der Hand. Denn die Stadtverwaltung erklärt: "Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit das Votum des Ortschaftsrats, gerade in Fragen der Ortschaftsverfassung, respektiert.

Auch über eine weitere Frage soll der Ortschaftsrat beraten: Bleibt es bei der Unechten Teilortswahl für den Ortschaftsrat? Bisher setzt sich das Gremium paritätisch aus sechs Vertretern aus Ober- und Untertalheim zusammen. Nach Auffassung der Verwaltung sei das räumliche Zusammenwachsen der beiden Ortsteile nicht so weit vorangeschritten, dass zwingend eine Aufhebung der unechten Teilortswahl folgen müsste. Auch sei die Einwohnerzahl in Ober- und Untertalheim ähnlich, sodass das ausgeglichene Kräfteverhältnis im Gremium passen würde.