Für eine falsche Verdächtigung bei einer vermeintlichen Straftat gab es für einen 19-jährigen Neckarstädter eine milde Strafe, nämlich 15 soziale Arbeitsstunden und fünf Gesprächstermine bei der Psychologischen Beratungsstelle Horb. Quelle: Unbekannt

19-Jähriger setzt falschen Notruf ab und besprüht Zugfahrgäste mit Pfefferspray. Richter verhängt 15 soziale Arbeitsstunden.

Horb - Für eine falsche Verdächtigung bei einer vermeintlichen Straftat gab es für einen 19-jährigen Neckarstädter eine milde Strafe, nämlich 15 soziale Arbeitsstunden und fünf Gesprächstermine bei der Psychologischen Beratungsstelle Horb.

Der ursprüngliche Vorwurf einer Erregung öffentlichen Ärgernisses vor einem halben Jahr wurde dagegen eingestellt, weil bei der sexuellen Handlung im Frühzug am Bahnhof in Bad Teinach keine Öffentlichkeit zugegen war. Der Angeklagte setzte im März 2013 vom Bahnhof Wildberg einen Notruf ab, indem er sagte, dass er zusammengeschlagen worden sei. Er benannte den Polizeibeamten bei deren Eintreffen einen 25-Jährigen, der zufällig vorbeikam und nichts mit der Schlägerei zu tun hatte, als den Verursacher seiner Verletzungen, die allerdings von den Beamten nicht erkannt werden konnten.

Neben den Verletzungen hätte er auch ein kaputtes Handy zu beklagen. Da er bei einem bereits angesetzten Verhandlungstermin nicht erschienen war, ließ ihn Amtsrichter Achim Ruetz polizeilich vorführen. Gegen den zu Unrecht als Täter beschuldigten 25-jährigen Wildberger wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das aber wieder eingestellt wurde, weil erwiesen war, dass der Angeklagte eine falsche Person bezichtigt hatte.

Auslöser muss wohl die laute Musik, die der Neckarstädter vom Handy hörte, gewesen sein. "Zu den Leuten, die sich da gestört fühlten, habe ich nur gesagt, sie sollen sich verpissen", so der Angeklagte, und daraufhin hätte er dann die Prügel bezogen. Bei der Benennung des Unschuldigen sei er halt zu aufgeregt gewesen. Auf den Bildern, die der Richter dem damals angeblich Schwerverletzten zeigte, waren keinerlei Rötungen oder ähnliches zu erkennen.

Der zu Unrecht Beschuldigte sagte in seiner Zeugenaussage, dass der Angeklagte hyperaktiv gewesen sei und wohl den Nächstbesten der Tat bezichtigte. Einige Frauen, die zum Einkaufen unterwegs waren, wollten dem heulenden Horber helfen und wurden von diesem mit einem Pfefferspray besprüht, so die Zeuginnen. Der damals herbeigerufene Polizei-Oberkommissar brachte nicht viel Licht ins Dunkel, lediglich bei der Überführung des Angeklagten von Wildberg ins Nagolder Revier sei dem Beamten aufgefallen und im Gedächtnis geblieben, dass ein gewisser Polzeihass vorhanden war, der daraus resultierte, dass der damals noch 18-Jährige in der Antifaschistischen Aktion (Antifa) mitarbeite und wohl amtsbekannt sei.

Zu den persönlichen Verhältnissen befragt, sagte der Horber, dass er den Hauptschulabschluss habe und zuletzt eine Metzgerlehre Ende des zweiten Lehrjahres beendet habe. Derzeit sei er auf Arbeitssuche und lebe von etwa 300 Euro Arbeitslosengeld. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, und so kam es zu der oben genannten Strafe, zu der noch die Verfahrenskosten kommen. Alle Beteiligten verzichteten auf die Einlegung eines Rechtsmittels, und so kam es zu einem "einvernehmlichen Urteil".