Kommunales: Stadt Horb stellt im Oktober für den Stadtteil Antrag zur Aufnahme in Sanierungsprogramm

Von Marion Tischbein

Horb-Mühlen. Im Oktober soll ein sechster Versuch unternommen werden, dass Mühlen endlich ins LRP-Programm, das Sanierungsprogramm für kleinere Städte und Gemeinden, aufgenommen wird.

Schon vorher wollte man in dieser Sache mit den Bürgern in Dialog treten. Bei einer Ortsbegehung am Freitag wurden die wichtigsten Punkte erläutert. Es folgte eine Info-Veranstaltung im Gemeindesaal, bei der die Anwohner Anregungen und Vorschläge einbringen konnten. Wolfgang Kronenbitter vom Fachbereich Recht und Ordnung und Simon Gröger, Sanierungsbeauftragter der Firma Wüstenrot, erklärten das Ziel der Sanierung und die Fördermöglichkeiten.

Das Thema Sanierungsgebiete beschäftigt die Stadt Horb und die Ortsteile schon seit 2010. Horb gelang es aufgrund der Besonderheit mit seinen vielen Ortsteilen, dass seitdem nicht nur die Kernstadt sondern auch Ortsteile berücksichtigt wurden. Mühlen, das sich schon fünf Mal beworben hat, hatte bisher das Nachsehen. Nun soll im Oktober ein neuer Anlauf unternommen werden.

In diesem Jahr wird die Stadt im Oktober ausschließlich für Mühlen einen Antrag auf Aufnahme ins Sanierungsprogramm beim Regierungspräsidium Karlsruhe stellen. Die Stadt beteiligt sich an den zuschussfähigen Kosten mit 40 Prozent.

Behebung von Missständen

Dafür wurde ein Budget geschaffen, um Gebäude im Sanierungsgebiet aufkaufen zu können. Jetzt sei Mühlen dran, versicherte Oberbürgermeister Peter Rosenberger. Er könne sich nicht vorstellen, dass Mühlen noch einmal abgewiesen werde und er versprach: "Wenn die Ortschaft entsprechend mitzieht, wird der Gemeinderat den Antrag unterstützen."

Das Sanierungsgebiet umfasst den alten Ortskern beiderseits des Eutinger Talbachs von der südlichen Bebauung bis zu den Firmengebieten im Norden. Einbezogen ist auch der alte Baubestand in der oberen Flachsbreite und die Rottenburger Straße bis zur Schule. In der Remigiusstraße endet das Sanierungsgebiet vor dem Gasthaus Adler. Laut Ortsvorsteher Jochen Renk wird die Abgrenzung des vorgesehenen Gebiets aber nicht so eng gesehen werden.

Ziel der Förderung ist die Behebung von städtebaulichen Missständen, der Rückbau nicht mehr erhaltenswerter Bausubstanz und die Realisierung angepasster Neubebauung. Bei privaten Modernisierungsmaßnahmen kann die erhöhte steuerliche Abschreibung genutzt werden. Dabei ist eine Förderung bis zu 100 Prozent möglich. Bei Eigenleistungen ist sie auf 15 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Um eine Förderung sowie eine erhöhte steuerliche Abschreibung geltend machen zu können, muss vor Beginn der geplanten Maßnahme eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Horb abgeschlossen werden.

Das weitere Vorgehen wird wie folgt ablaufen. Bis September wird der Antrag aktualisiert unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Bürgerdialogs. Der neue Antrag auf die Aufnahme Mühlens in das LRP Programm wird im Oktober gestellt werden. Wenn alles gut läuft würde die Bewilligung im März 2017 klargehen. Danach kann die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets erfolgen und ab Juli 2017 könnte die Umsetzung zur Behebung der städtebaulichen Missstände beginnen.