Dem Erhalt des immateriellen Kulturerbes widmet sich die Unesco seit 2013, und 170 Staaten sind der Konvention beigetreten. Bald könnte auch Horb an der Ehre teilhaben. Denn aus Nordrhein-Westfalen kommt ein Antrag, die Tätigkeit von Nachtwächtern als schützenswertes Kulturgut einzustufen.

Horb. Ende vergangenen Jahres haben die Deutsche Unesco-Kommission, die Kultusministerkonferenz und Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, 34 neue Kulturformen ins deutsche Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen, darunter die ostfriesische Teekultur, das Skatspielen oder der Poetryslam im deutschsprachigen Raum.

Von dem Nachtwächter-Darsteller Heinz Wellmann aus der Stadt Rees in Nordrhein-Westfalen, "Gildemeister aller Nachtwächter, Türmer und Figuren", kam die Anmeldung für ihn und seine Kollegen seiner Gilde.

Im bundesweiten Verzeichnis befinden sich laut Angabe der Deutschen Unesco-Kommission (DUK) derzeit 68 Kulturformen und vier Erhaltungsprogramme (Gute Praxis-Beispiele). Neuzugänge seien willkommen, denn das Verzeichnis "soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen". Sinn ist es, kulturelle Traditionen Deutschlands zu erfassen.